VereinsServiceBüro
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VereinsServiceBüro

Beim VereinsServiceBüro (VSB) erhalten Sportvereine, Sportkreise und Verbände kompetent, individuell und zeitnah Auskunft zu allen Fragen rund um die tägliche Vereinsarbeit – am Telefon, per E-Mail oder über das Internet.

Mit folgenden Themen können Sie sich z.B. an uns wenden:
  • Satzungsfragen & Vereinsrecht
    • Satzungsinhalte, Satzungsänderungen, Anmeldung beim Vereinsregister
    • Recht am eigenen Bild
    • Datenschutz
  • Vereinssteuerrecht & Finanzen
    • Einordnung von Geschäftsvorfällen in Steuerbereiche
    • Gestaltung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen
    • Sponsoring
  • Haftung & Versicherung
    • Personenbezogene Haftungsfragen
    • ARAG Sportversicherung
    • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Spenden
    • Verzichtsregelung bei Aufwandsspenden
    • Bestätigung von Geld- und Sachzuwendungen
  • GEMA & Musiknutzung
    • GEMA-Gesamtvertrag des DOSB
    • GEMA-Tarife für Fitness-, Gesundheits- und Tanzkurse
  • Vergütung im Verein
    • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
    • Fragen und Antworten zu Minijobs
    • Mindestlohn
    • Anstellung eines hauptamtlichen Vorstandes oder Geschäftsführer
  • und vielem mehr …

Unsere Leistungen:
  • Telefonische und schriftliche Auskunft und Beratung zu verschiedenen Themen aus der Vereinspraxis
  • Interessante und aktuelle Informationen in der WLSB-Infothek
  • Verschiedene themenorientierte Beratungsleistungen durch WLSB-Expert*innen sowie Berater*innen und Partner*innen des WLSB

Das VereinsServiceBüro - Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Vereinsarbeit!

 

Häufig gestellte Fragen zu diesem Themenfeld

Durch die Kooperation mit Sportfachverbänden, können Teile der Ausbildung je nach Interesse gewählt werden. Insofern baut die Ausbildung eigene Präferenzen gleich in die Ausbildung mit ein.

Die Ausbildung besteht aus einen Grundlehrgang (40 LE), einem Aufbaumodul (24 LE)  2 wählbaren Modulen (insgesamt 40 LE) und einem Prüfungslehrgang (24 LE). Die Ausbildung findet sowohl an der Sportschule Ruit als auch (je nach Modul) an anderen Orten statt und dauert bis zu 2 Jahre.

Ja. Die Prüfung findet als Lehrprobe statt. Zudem halten die TN einen Kurzvortrag zu einem gewählten Thema.

Alle Menschen ab 16 Jahre, die Mitglied in einem Sportverein sind. Vorausgesetzt wird ein Erster-Hilfe-Kurs, der 9 Stunden umfassen muss. Zudem unterschreiben die TN den Ehrenkodex des DOSB.

Ja. An die Ausbildung zum Übungsleiter C Sport mit Älteren können alle B-Lizenzen des DOSB angeschlossen werden.

Je nach Interesse. Es sollten allerdings zwei unterschiedliche Schwerpunkte bei zwei unterschiedlichen Verbänden/Organisationen gewählt werden.

Es gibt fachverbandsspezifische Module, die den jeweiligen Bereichen zugeordnet werden können und allgemeine Module wie Demenz, Sturzprävention etc., die in allen Sportarten relevant sind.

Ja. Es gibt zwei Um- bzw.  Wiedereinsteigerseminare („Sport in der Natur“ des WLSB und „Die besondere Weiterbildung“ des STB) Durch die Teilnahme kann eine abgelaufene oder eine Lizenz aus einem anderen Bereich umgeschrieben werden (Umfang: 40LE). Hierzu ist keine Prüfung notwendig.

Neben dem WLSB sind insgesamt 12 Fachverbände sowie das DRK Baden-Württemberg beteiligt.

Baden-Württembergischer Gewichtheberverband; Boule, Boccia und Pétanque Verband Baden-Württemberg; Schwäbischer Turnerbund; Schwäbischer Skiverband; Tischtennis Baden-Württemberg; Schwimmverband Württemberg; Tanzsportverband Baden-Württemberg; Württembergischer Fußballverband; Württembergischer Judoverband; Württembergischer Leichtathletikverband; Württembergischer Radsportverband; Württembergischer Tennis-Bund.

Weitere Kooperationspartner: DRK Landesverband Baden-Württemberg; Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen; Demenz Support Stuttgart.

Ja. Diese erhalten Sie auf Anfrage bei uns, in unseren Broschüren, im Projekt Ruhestand, in der Dokumentation zum Demografiekongress oder im Wissensnetz des WLSB.

Unter „Aktuelle Seminartermine“ finden sich zahlreiche Seminare, sodass sich Übungsleiter für diese spezifische Zielgruppe weiterbilden können.

 

Fragen und Antworten zur Monetarisierung

Für die Schule wird beim Schulträger ein Schulbudget für den Ganztagsbetrieb eingerichtet. Die Kontierungsdaten teilt der Schulträger dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt mit. Die Schule bewirtschaftet das Budget selbstständig.

Es gibt:
a) monetarisierte Lehrerwochenstunden (eine monetarisierte Lehrerwochenstunde entspricht 1800 €), die ausschließlich für Angebote des Ganztagsbetriebs außerhalb der Mittagspause zu verwenden sind,
b) Mittagspausenbudget für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause außerhalb des Speiseraums.

Das Land hat eine Rahmenvereinbarung mit der Jugendstiftung geschlossen.
Die Aufgaben der Jugendstiftung im Rahmen des Ganztagsbetriebs sind:
- Die Jugendstiftung erhält für die Schulbudgets durch das Kultusministerium Mittel und leitet diese an die jeweiligen Ganztagschulen weiter.
- Die Jugendstiftung erhält und prüft die Verwendungsnachweise der Schulen über die monetarisierten Mittel und das Mittagspausenbudget.
- Mit dem Kultusministerium werden die Grundlagen einer Begleitevaluation erstellt, die darüber Auskunft gibt, für welche Zwecke und Inhalte die budgetierten Mittel der Schulen verwendet werden.
- Die Jugendstiftung berät und begleitet die Schulen bei der Konzipierung und Umsetzung des Budgets.
- Die Jugendstiftung berät Schulen, die eine Monetarisierung von Lehrerdeputaten im Rahmen der Ganztagesschule erwägen, über mögliche Kooperationspartner.

Das jeweilige Jahresbudget wird auf ein beim Schulträger geführtes Konto in fünf Raten zum 1. Oktober, 1. Dezember, 1. Februar, 1. April sowie zum 1. Juni überwiesen.

Die Schulen haben die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung zu beachten.
Bei der Bewirtschaftung der Mittel ist sparsam und wirtschaftlich vorzugehen (§ 7 LHO). Mittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden, sind durch den Schulträger unmittelbar an die auszahlende Stelle zurück zu überweisen.

Mit dem Geld aus monetarisierten Lehrerwochenstunden müssen außerschulische Angebote für Ganztagsschüler finanziert werden. Schulische Sachmittel können darüber nicht finanziert werden. Die Mittel für die Mittagspause sind für die dortige Betreuung zu verwenden.

Eine Vergütung für Ganztagsangebote darf ausschließlich aus dem Budget der monetarisierten Lehrerwochenstunden erfolgen. Eine Bezahlung eines Angebots aus mehreren Quellen (Landesmittel) wie z. B. aus dem Budget für Jugendbegleiter wäre eine Doppelfinanzierung, die nicht erlaubt ist.

Die Schule teilt jährlich zum 1. April für das folgende Schuljahr dem Staatlichen Schulamt mit, ob und in welchem Umfang sie von der Monetarisierung Gebrauch machen will. Eine Änderung danach ist nicht mehr möglich. Die Anzahl der monetarisierten Lehrerwochenstunden sind von der Schulleitung in der Prognose in ASDBW anzugeben.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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