Über 5.700 Sportvereine in Württemberg gehören dem Württembergischen Landessportbund (WLSB) an. Und Jahr für Jahr steigt die Zahl weiter an. Denn die Mitgliedschaft im WLSB bringt Sportvereinen eine ganze Reihe von Vorteilen:
- Teilnahme am Wettkampfsport der Verbände
- Behandlung und Weiterentwicklung sport- und gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen
- Teilnahme an den Aus- und Fortbildungsangeboten
- Verschiedene Beratungsleistungen (VereinsServiceBüro, Sportstättenbauberatung, etc.)
- Interessenvertretung
- Rahmenverträge (Sportversicherung, GEMA, VBG, etc.)
- Zuschüsse in verschiedenen Bereichen (z.B. Übungsleiter)
- Nutzung von Angeboten von Partnern und Beratern des WLSB>
- Demokratische Entscheidungsstrukturen
- Förderung der Jugendarbeit
Die Vorausetzungen für eine Aufnahme sind in §5 der WLSB-Satzung sowie in der Aufnahmeordnung geregelt. Beide Dokumente befinden sich im Kasten "Material zum Thema". Die Aufnahmegebühr beträgt zur Zeit 150,00 €.
Aufnahmeunterlagen
Damit ein Verein Mitglied im WLSB werden kann, muss er bei der Geschäftsstelle alle notwendigen Unterlagen einreichen. Dies sind:
Aufnahmeunterlagen
Damit ein Verein Mitglied im WLSB werden kann, muss er bei der Geschäftsstelle alle notwendigen Unterlagen einreichen. Dies sind:
- ein schriftlicher Antrag auf Aufnahme (siehe pdf-Datei)
- Vereinsregisterauszug vom Amtsgericht
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- ein vollständig ausgefüllter BestandserhebungsbogenEinzugsermächtigung
- Einwilligungserklärung Datenschutz
- Satzung
Die für das Aufnahmeverfahren erforderlichen Unterlagen und Dokumente befinden sich nebenan im Kasten "Material zum Thema". Damit die eingereichte Vereinssatzung den Anforderungen für eine erfolgreiche Aufnahme entspricht, muss sie folgenden Passus enthalten:
Darüber hinaus stellt der WLSB mit der "Mustersatzung für Sportvereine" eine sehr wichtige Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Mustersatzung mit verschiedenen Musterformulierungen sowie entsprechender Kommentierungen befindet sich nebenan im Kasten "Material zum Thema".
Mitgliedsbeiträge (Stand 1. Januar 2010)
1. Sockelbeitrag in Höhe von 100,00 € pro Sportverein
„Der Verein will die Mitgliedschaft im WLSB erwerben und beibehalten.
Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.“
Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und der Mitgliedsverbände, deren Sportarten im Verein betrieben werden.“
Darüber hinaus stellt der WLSB mit der "Mustersatzung für Sportvereine" eine sehr wichtige Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Mustersatzung mit verschiedenen Musterformulierungen sowie entsprechender Kommentierungen befindet sich nebenan im Kasten "Material zum Thema".
Mitgliedsbeiträge (Stand 1. Januar 2010)
1. Sockelbeitrag in Höhe von 100,00 € pro Sportverein
2. Personenbezogene Beiträge
2.1. Beitrag für Kinder und Jugendlich bis 14 Jahre in Höhe von 2,00 € pro Vereinsmitglied
2.2. Beitrag für Jugendliche von 15 bis 18 Jahre in Höhe von 2,00 € pro Vereinsmitglied
2.3. Beitrag für Erwachsene in Höhe von 4,45 € pro Vereinsmitglied
3. Variable Umlage in Höhe von derzeit 1,10 € pro Vereinsmitglied (die Umlage wird jährlich angepasst)
Im WLSB-Mitgliedsbeitrag ist ein Fachverbandsbeitrag in Höhe von 76 % enthalten. Die restlichen 24 % verteilen sich auf den WLSB (17,5%) und die Sportkreise (6,5%).


