Das Kooperationsprogramm "Schule - Verein" existiert in Baden-Württemberg seit 1987. Diese intensive Zusammenarbeit zwischen Schulverwaltung und Sportorganisation hat zu vielseitigen Kooperationsmaßnahmen zwischen Sportvereinen und Schulen aller Art geführt. Auch im Schuljahr 2010/2011 stehen für das Landeskooperationsprogramm wieder Mittel zur Verfügung. Kooperationen, an denen Schulen mit Ganztagsbetreuung oder mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt beteiligt sind, werden vorrangig berücksichtigt.
Der Antragsschluss ist der 1. Mai 2010. Die Antrag stellenden Vereine werden vor den Sommerferien über die Ablehnung oder die Bewilligung ihrer Maßnahme informiert.
Sollte sich nach dem Antragschluss eine Kooperationsmaßnahme anbahnen, so kann zwar ein entsprechender Antrag gestellt werden, eine Förderung ist allerdings durch die verspätete Antragstellung nicht mehr möglich. Der verspätet eingereichte Antrag geht jedoch in die Statistik ein und nimmt somit positiv Einfluss auf den Bewilligungsumfang des entsprechenden Sportkreises im Folgejahr. Zudem dokumentiert die Schule mit der Unterschrift, dass es sich bei der Maßnahme um eine schulische Veranstaltung handelt, so dass für die Schüler/innen der betreffenden Schule Versicherungsschutz besteht. Aus diesem Grunde sollten für den Fall, dass Schüler/innen mehrerer Schulen an einer Maßnahme beteiligt sind, auch alle beteiligten Schulen den Antrag unterschreiben.


