WSJ bittet um Rückmeldung zum Freistellungsgesetz

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 7.11.2007 das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“ beschlossen, das mit seiner Verkündung am 20.11.2007 in Kraft getreten ist. Für die weitere fachliche und politische Diskussion benötigt der Landesjugendring Informationen über die Erfahrungen mit der Beantragung zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement. Hierfür wurde ein Fragebogen entwickelt.
 
Mitmachen können alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit, unabhängig davon, ob schon mal eine Freistellung beantragt wurde oder nicht. Wichtig ist es, ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen sammeln zu können.
 

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Kontakt zur WSJ

Württembergische Sportjugend im WLSB e.V.

SpOrt Stuttgart

Fritz-Walter-Weg 19

70372 Stuttgart

 

Tel.: 0711/28 077-140

Fax: 0711/28 077-104

info@wsj.de


WSJ-Jugendordnung

Gemäß §16 der Satzung des Württembergischen Landes-

sportbundes e.V. hat sich die WSJ eine eigene Jugendordnung gegeben.

 

Die aktuelle Fassung wurde am 6. März 2010 beim Landes-

sportjugendtag in Heilbronn beschlossen.

 

Diese aktuelle Fassung finden Sie hier >>.


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