Das bereits am 1. Oktober 2005 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz (KICK) möchte einen noch besseren Schutz vor Kindeswohlgefährdung (körperliche oder psychische Misshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung) gewährleisten. Das Gesetz regelt die öffentliche Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Doch Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder, der mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, ist aufgerufen, alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zu ihrem Schutz vor Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung zu ergreifen. Gerade auch der Freizeitbereich, wie z. B. der Sportverein, muss Verantwortung übernehmen.
Deshalb hat die Baden-Württembergische Sportjugend (BWSJ) den Informationsflyer "Schutz vor Kindeswohlgefährdung - natürlich auch im Sportverein" sowie einen EHRENKODEX für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport herausgebracht. Der Flyer liefert grundlegende Ratschläge und informiert über die Präventionsmöglichkeiten, die die Sportvereine und Sportverbände haben. Weiter weist er auf Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung hin.
Print-Exemplare von beiden können über die Geschäftsstelle der Baden-Württembergischen Sportjugend (www.bwsj.de) bezogen werden.
Den Flyer sowie den EHRENKODEX finden Sie als PDF-Format zum Herunterladen und zum Ausdrucken auch hier:
>> Flyer "Schutz vor Kindeswohlgefährdung"


