![]() |
| Nach der Unterzeichnung: (v.l.) Wolfgang Eitel (Geschäfsführer BSB-Nord), Barbara Gröger (GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart), Andrea Pletschacher (GEMA-Bezirksdirektion Augsburg), Heinz Mörbe (WLSB-Hauptgeschäftsführer) |
Im Spätjahr 2008 traf die Hiobsbotschaft viele Vereinsvertreter ebenso unvermittelt wie die Sportbünde selbst: die Zusatzvereinbarung „Kurse“ zum GEMA-Rahmenvertrag wurde von der GEMA einseitig zum 31.12.2008 gekündigt. Wegen der kurzen Vorlaufzeit gewährte die GEMA eine Übergangsfrist bis 30.06.2009, innerhalb derer die Regelung fortgeführt werden konnte. Seitdem gilt die individuelle Anmeldung und Abrechnung aller Kurse bei der GEMA – was für alle betroffenen Vereine mit höheren Kosten und vor allem einem deutlich gestiegenen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Nach intensiven Verhandlungen ist es den Vertretern von WLSB und BSB Nord - unter der Verhandlungsführung des WLSB gelungen - eine neue Pauschalvereinbarung für die Durchführung von Kursangeboten in Sportvereinen abzuschließen. Die Vertragsunterzeichnung fand am Donnerstag, 27.05.2010 im SpOrt Stuttgart statt.
Die GEMA räumt im Rahmen der Vereinbarung dem Badischen Sportbund Nord, dem Württembergischen Landessportbund und deren Mitgliedern das Recht zur Nutzung an den Werken ihres Repertoires sowie des Repertoires der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) im Rahmen von Kursen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ein.
Die Highlights:
- die Pauschalvereinbarung gilt nun uneingeschränkt für alle Kursangebote, unabhängig, ob sich diese an Mitglieder oder Nichtmitglieder richten.
- es ist künftig unerheblich, ob für die Kurse separate Gebühren erhoben werden oder nicht
- die Vereinbarung gilt ohne zeitliche Beschränkung hinsichtlich der Kursdauer
- auch die Musiknutzung bei Kursangeboten in Sportvereinszentren bzw. vereinseigenen Fitness-Studios ist in die Vereinbarung mit eingeschlossen. Voraussetzung: der Verein muss neben dem Sportvereinszentrum bzw. vereinseigenen Fitness-Studio mindestens eine Fachabteilung unterhalten.
- die Zusatzvereinbarung gilt rückwirkend zum 01.01.2010. Vereine, die seit diesem Zeitpunkt Musiknutzungen in Kursen gegenüber der GEMA angemeldet, abgerechnet und die GEMA-Vergütungen bereits entrichtet haben, erhalten diese automatisch von der GEMA bis spätestens 31.07.2010 zurückerstattet.
Insgesamt bringt die neu abgeschlossene Pauschalvereinbarung für unsere Vereine eine deutliche Verwaltungsvereinfachung sowie Planungssicherheit mit sich. Das gesamte, seit 01.07.2009 gültige Verfahren der Vorabmeldung und Abrechnung für die Musiknutzung in Kursen wird mit der neuen Zusatzvereinbarung rückwirkend zum 01.01.2010 hinfällig.



