Öffnungen im Sport: Regionale Inzidenz ist entscheidend
© GAPS Photography / Adobe Stock

Öffnungen im Sport: Regionale Inzidenz ist entscheidend

Die neue Corona-Verordnung des Landes mit den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelungen ist heute (8. März) in Kraft getreten. Für den Sport in den Vereinen ist damit nach Monaten des Stillstands eine erste Perspektive geschaffen, um schrittweise aus dem Lockdown zu kommen. Auf Grundlage des in der vergangenen Woche beim Corona-Gipfel vereinbarten Stufenkonzeptes sieht die Verordnung des Landes folgende drei Stufen für Land- bzw. Stadtkreise vor.

  • Grundlegende Lockerungen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100
  • Zusätzliche Lockerungen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50
  • Notbremse bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100

Maßgeblich ist dabei jeweils nicht die landesweite Inzidenz, sondern die 7-Tage Inzidenz in einem Land- bzw. Stadtkreis. Daher sind die dortigen Gesundheitsbehörden dafür verantwortlich, Lockerungen bzw. Verschärfungen von Maßnahmen verantwortlich.

Wichtig: Weder durch negative Corona-Tests (weder PCR, noch Antigen- oder Schnell- und Selbsttests) noch durch Testkonzepte von Vereinen sind bislang und auf der jetzigen Stufe des Lockerungsplans weitergehende Erleichterungen vorgesehen.

 

Die ausführlichen Regelungen für den Sportbetrieb finden Sie im Überblick in der WLSB-Infothek.

WLSB-Infothek: Neue Regelungen für den Sportbetrieb

Zur neuen Corona-Verordnung

Zu den 7-Tage-Inzidenzen der Stadt- und Landkreise

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB