Höhere Zuschüsse für Kooperationen mit Schulen & Kindergärten
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Höhere Zuschüsse für Kooperationen mit Schulen & Kindergärten

Gerade erst ist die Farbe unter dem Vertrag zum Solidarpakt IV getrocknet, schon erhalten die Sportvereine bereits erste Verbesserungen  in der Mittelausstattung. Auch wenn der Solidarpakt IV erst mit dem Jahr 2022 loslegt, haben sich die Sportbünde in Baden-Württemberg verständigt, die Kooperationen für das Schuljahr 2021/2022 bereits mit dem neuen Satz von 500 Euro je Kooperationsmaßnahme zu fördern.
Die Förderlinie Integration im Rahmen des Kooperationsprogramms Schule-Verein läuft hingegen zum Ende des Schuljahres 2020/2021 aus. Für das kommende Schuljahr 2021/2022 können hierfür keine Anträge mehr gestellt werden. Selbstverständlich sind aber Kooperationen mit Vorbereitungsklassen an Regelschulen oder beruflichen Schulen (VKL/VABO) weiterhin möglich und werden wie alle anderen Kooperationen beantragt.

Einheitlicher Fördersatz

Damit verbunden ist auch eine Vereinheitlichung der bisherigen Fördersätze von bislang 360 Euro bzw. 460 Euro, bzw. 180 Euro oder 230 Euro für Kooperationen mit 20 bis 29 Stunden. Die bislang bestehenden Unterschiede in der Zuschusshöhe für Kooperationsmaßnahmen mit Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder in jüngerer Zeit für Schwimmkooperationen werden aufgehoben. Damit wird auch dem Ruf nach Vereinfachung gefolgt, die vielen Vereinen sehr wichtig ist. Ab dem kommenden Schuljahr werden dann Kooperationsmaßnahmen mit allen Schulformen und allen Kindergärten bzw. Kindertagesstätten mit einheitlich 500 Euro bzw. 250 Euro bezuschusst.

Was ist zu beachten?

Durch die Anhebung der Förderung entsteht ein Mehrmittelbedarf, der durch die Aufstockung der Mittel des Solidarpaktes IV ermöglicht wurde. Es ist aber davon auszugehen, auch durch den Wegfall der Förderlinie Integration, dass die Zahl der Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin übersteigen wird. Insbesondere Vereine mit vielen Kooperationsanträgen müssen sich somit darauf einstellen, dass nicht alle dem Grunde nach förderfähigen Kooperationen auch bezuschusst werden.

Wertvolle Bildungspartner

Die Aufstockung der Zuschusssätze war ein gemeinsames Anliegen des Kultusministeriums und der Sportbünde, um die Arbeit der Vereine in diesem wichtigen Handlungsfeld wertzuschätzen und, um nach vielen Jahren der gleichbleibenden Förderung eine angemessene Anpassung zu vollziehen. Die Vereine, die teils seit vielen Jahren den Vereinssport in die Schulen und Kindergärten bringen, leisten damit einen großen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Das wird nicht nur gesehen, sondern auch finanziell anerkannt.

 

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