GEMA beendet Kulanzregelung für Corona-Gutschriften
© Wavebreak Media Ltd / 123RF.com

GEMA beendet Kulanzregelung für Corona-Gutschriften

Die GEMA hat seit Beginn der Pandemie im März 2020 ihre Kunden freiwillig, unbürokratisch und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der Betriebsschließung ohne Anrechnung von staatlichen Hilfsmaßnahmen gutgeschrieben wurden.

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beendet die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.

Die GEMA weist darauf hin, dass Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellt werden müssen. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

Vereine, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. Sofern die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist, erfolgt eine Prüfung, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

Weiterführende Informationen sowie FAQs können Sie hier abrufen.

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB