Seit heute (28. Juni) gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Sie unterscheidet in nun vier Inzidenzstufen und weiterhin danach, ob Veranstaltungen und damit auch Sport draußen oder drinnen stattfinden. Die AHA-Regeln gelten weiterhin, ebenso die Pflicht, ein Hygienekonzept vorzuhalten. Die 3G-Regeln kommen nicht mehr grundsätzlich zur Anwendung.
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