Anpassungen Corona-Regeln: Trainingsbetrieb & Sportveranstaltungen
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Anpassungen Corona-Regeln: Trainingsbetrieb & Sportveranstaltungen

Am 5. November 2021 tritt die überarbeitete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen betreffen den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen. In der Warn- und Alarmstufe ist für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen laut der neuen Verordnung ein tagesaktueller Antigen-Testnachweis ausreichend. Dieser muss durch eine offizielle Teststelle oder eine andere berechtigte Person durchgeführt werden.

Beim Liga- bzw. Wettkampfbetrieb gibt es ebenfalls Anpassungen bei der Testpflicht. Für den Zutritt von nicht-immunisierten Personen in geschlossene Räume ist ab sofort ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Diese Regelung gilt für teilnehmende Sportler*innen und Mitwirkende, nicht aber für Zuschauer*innen.

Mehr Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek unter „Sportbetrieb“.

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