Neue Corona-Verordnung Sport seit 27. November in Kraft
© thodonal / stock.adobe.com

Neue Corona-Verordnung Sport seit 27. November in Kraft

Am 24. November 2021 ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Ausgehend davon wurde die Corona-Verordnung Sport, die am 27. November 2021 in Kraft getreten ist, neu gefasst. Die neue Corona-Verordnung Sport bestimmt die Regelungen für den Sportbetrieb in der Alarmstufe II. So gilt für ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen die 2G-Regel, ebenso wie für Schüler*innen ab 18 Jahren. Eine Sonderregelung besteht weiterhin für vom Verein beschäftigte Personen und für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Bei Sportveranstaltungen gilt in der Alarmstufe II für die Zuschauer*innen die 2G+ Regel. Eine weitere Anpassung betrifft die Kontrollpflicht von Nachweisen, welche verschärft wurde.

Alle Anpassungen und Informationen finden Sie in unserer Infothek unter Sportbetrieb.

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB