Neue Corona-Verordnung ab 9. Februar 2022 in Kraft
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Neue Corona-Verordnung ab 9. Februar 2022 in Kraft

Ab heute treten weitere Änderungen der Corona-Verordnung in Kraft! Für Schüler*innen gilt weiterhin der Schülerausweis als Testnachweis. In der Alarmstufe I wurden die Personenobergrenzen für Veranstaltungen angepasst. Dabei ist weiterhin eine Auslastung von maximal 50 % der zugelassenen Kapazität möglich. Außerdem wurde bei Veranstaltungen und Sportstätten die Vorschrift zur Datenverarbeitung aufgehoben. Künftig müssen somit bei Sportveranstaltungen und der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb personenbezogene Daten nicht mehr umfassend erfasst und verarbeitet werden.

Eine Übersicht aller Regelungen finden Sie in unserer Infothek.

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