Corona-Verordnung Sport zum 3. April aufgehoben
© Zerbor / stock.adobe.com

Corona-Verordnung Sport zum 3. April aufgehoben

Mit der neuen Corona-Verordnung sind in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weggefallen, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Zur aktuellen Corona-Verordnung (gültig ab 3. April 2022)

Weitere Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek.

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB