Die Sportvereine sind zusammen einer der größten Anbieter von Gesundheits- und Präventionssport. Das geplante „Gesundes-Herz-Gesetz“ könnte dieser erfolgreichen Entwicklung allerdings zukünftig im Wege stehen. Deshalb hat der WLSB Mitte Oktober eine politische Initiative gestartet, damit der Gesetzestext an den entscheidenden Stellen abgeändert wird – um negative Auswirkungen auf die Sportvereine zu verhindern.
Der Entwurf des „Gesundes-Herz-Gesetz“ aus dem Bundesgesundheitsministerium zielt darauf ab, die Herzgesundheit in Deutschland durch verbesserte Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu fördern. Das begrüßt auch der WLSB. Allerdings plant die Bundesregierung zur Finanzierung der Maßnahmen den Griff in jenen Fördertopf, aus dem die Krankenkassen die Zuschüsse für die Teilnahme an Gesundheits- und Präventionskursen bestreiten.
Der WLSB hat daher insbesondere jene Sportvereine, die aufgrund ihrer Angebote im Gesundheits- und Präventionssport unmittelbar von der Gesetzesänderung betroffen wären, dazu aufgerufen, sich an die Bundestagsabgeordneten vor Ort zu wenden. In dem dazu von WLSB und DOSB verfassten Musterschreiben wird zum einen der einseitige Fokus des Gesetzes auf medizinische Behandlung kritisiert, während Maßnahmen zur Primärprävention, die wesentliche Lebensstilveränderungen fördern, vernachlässigt werden. Zum anderen stellen sie sich gegen die Streichungen für Maßnahmen der Verhaltensprävention nach SGB V § 20.
Denn sollte der Gesetzentwurf ohne grundlegende Änderungen zur Finanzierung im Bundestag verabschiedet werden, könnte dies gravierende Folgen haben: Die drastische Reduzierung der verfügbaren Mittel für Präventionsangebote bei den Krankenkassen dürfte zu sinkenden Teilnehmendenzahlen bei den Sportvereinen führen – was letztlich negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hierzulande haben dürfte.
Nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf Ende August verabschiedet hat, wird er nun ab dem 6. November im Deutschen Bundestag beraten. Neben dem organisierten Sport haben etwa auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Hausärztinnen- und Hausärzteverband deutliche Kritik am Gesetzvorhaben in der aktuellen Form geäußert.