Bis zum 31. Januar müssen Vereine ihre Mitglieder melden
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Bis zum 31. Januar müssen Vereine ihre Mitglieder melden

Am 1. Dezember startete die Bestandserhebung 2025. Mit der WLSB-Bestandserhebung werden einmal jährlich die Mitglieder aller WLSB-Vereine statistisch erfasst. Dabei wird die Meldung in Jahrgänge und Geschlecht (A-Meldung) sowie Zugehörigkeit zu einzelnen Fachverbänden (B-Meldung) unterteilt. Die Bestandserhebung ist eine wichtige Grundlage der Vereins- und Verbandsarbeit, weshalb alle Vereine zur genauen und sorgfältigen Meldung aufgerufen sind. Bis spätestens 31. Januar 2025 sind die Daten über das Online-Portal meinWLSB zu übermitteln.

Neu in diesem Jahr: Erfassung der Zahlen der 3. und 4. Geschlechtsoption

Mit der Änderung des Personenstandsrechts im Jahr 2018 können im Geburtenregister vier Personenstandseintragungen vorgenommen werden: weiblich, männlich, divers und ohne Angabe. Diesem Umstand muss auch die Bestandserhebung des WLSB Rechnung tragen.

Mit der Bestandserhebung 2025 werden entsprechend der Empfehlung des DOSB bei der Erfassung der Mitgliederzahlen auf dem Internet-Portal meinWLSB optional auch „divers“ und „ohne Angabe“ als Eintrag zur Auswahl angeboten. Für das Internet-Portal meinWLSB (www.meinwlsb.de) bedeutet dies, dass neben der Erfassung auch alle auf dem Internet- Portal meinWLSB (insbesondere im Bereich der Bestandserhebung) verfügbaren Statistiken, Auswertungen und Berichte entsprechend angepasst werden und in Zukunft bis zu vier Geschlechtseintragungen ausweisen. Die bestehende Schnittstelle zum Internet-Portal meinWLSB bleibt weiterhin aktiv und wird um die beiden zusätzlichen Geschlechtseintragungen ergänzt. Somit wird auch weiterhin eine Meldung möglich sein, welche nur nach „weiblich“ und „männlich“ differenziert.

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