Bis zum 30. Juni können Sie Fördermittel für Maßnahmen für Inklusion im und durch Sport beantragen.
Wir unterstützen unsere Mitglieder durch finanzielle Mittel des Landes bei inklusiven Projekten, Veranstaltungen und Aktionen. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Kalenderjahr 2025 stattfinden bzw. stattgefunden haben. Gefördert werden kurzfristige Maßnahmen, wie Aktionstage, regelmäßige Maßnahmen, wie beispielsweise inklusive Sportgruppen oder auch qualifizierende und strukturelle Maßnahmen.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen sowohl Assistenzleistungen, wie zum Beispiel Dolmetscherdienste für Gebärdensprache, als auch Kosten für Sportgeräte oder für Maßnahmen, die einen barrierefreien Zugang ermöglichen und Miet- sowie Personalkosten.
Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier.