Das im vergangenen Jahr beschlossene Steueränderungsgesetz bringt ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen mit sich, die vor allem Sportvereine und Ehrenamtliche entlasten sollen. Ziel ist es, das Ehrenamt attraktiver zu machen, Bürokratie abzubauen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
Zum Beispiel werden die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche deutlich erhöht: Die Übungsleiterpauschale steigt um 10 Prozent von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich sogar um gut 14 Prozent, von 840 auf 960 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Vereine ihren ehrenamtlich Engagierten und Übungsleiter*innnen künftig höhere Vergütungen zahlen können, ohne dass dafür Steuern anfallen.
Außerdem wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben, das Einspeisen von Solarstrom rechtssicher und die Vorschriften zur zeitnahen Mittelverwendung werden gelockert.
Weitere Informationen zum Steueränderungsgesetz finden Sie in unserer WLSB-Infothek.

