Mitgliedsorganisationen des WLSB können Fördermittel im Bereich „Integration durch Sport“ beantragen. Gefördert werden Projekte, die die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte stärken. Hierbei ist eine besondere Berücksichtigung von Mädchen und Frauen, älteren Menschen sowie sozial Benachteiligten wünschenswert.
Gefördert werden unter anderem:
- Kurzfristige Angebote wie Workshops oder Vereinsfeste
- Regelmäßige Angebote wie die gezielte Öffnung bestehender Angebote und die Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder Erstaufnahmeeinrichtungen
- Außersportliche Angebote wie pädagogische, sprachfördernde oder kulturelle Angebote
- Qualifizierungsangebote wie Kosten für Referierende oder Verpflegung und Reisekosten
Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn, jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Antragsjahres, beim WLSB eingehen.
Außerdem können nur Ausgaben gefördert werden, die von Mitgliedsorganisationen bezahlt, nicht aber durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert oder gefördert wurden.
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