Wir unterstützen unsere Mitglieder durch finanzielle Mittel des Landes bei inklusiven Projekten, Veranstaltungen und Aktionen. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Kalenderjahr 2026 stattfinden bzw. stattgefunden haben. Gefördert werden kurzfristige Maßnahmen, regelmäßige Maßnahmen und auch qualifizierende und strukturelle Maßnahmen. Auch Assistenzleistungen und Kosten für einen barrierefreien Zugang sind förderfähige Ausgaben.
Die Fördermittel für Maßnahmen für Inklusion im und durch Sport können Sie bis zum 30. Juni beantragen.
Zusätzlich laden wir am 14. April um 18 Uhr zu einem Infoabend zum Förderprogramm ein. Dort erfahren Sie alles Wichtige rund um die Antragstellung, förderfähigen Kosten und das Nachweisverfahren. Hier können Sie sich anmelden.
Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier.

