Viele Deutschland Fans stehen mit Hüten und Flagen bei einem Public Viewing und schauen auf die Leinwand
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Rechtlich abgesichert für das Weltmeisterschafts-Public-Viewing

Vom 11. Juni bis zum 19. Juli findet die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in Kanada, Mexiko und den USA statt. Um gemeinsam mit Freund*innen und anderen Fans die Spiele live zu verfolgen, bieten „Public-Viewing-Veranstaltungen“ für viele deutsche Fans die perfekte Möglichkeit.

Veranstalter*innen müssen dabei jedoch Lizenzen, Urheberrechte und Gebühren beachten. Bei der FIFA können Lizenzen für ein Public Viewing beantragt werden. Dabei unterscheidet die Organisation zwischen kommerziellen und besonderen nicht-kommerziellen Public-Viewing-Veranstaltungen:

  • Kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen unterliegen Lizenzgebühren und haben einen kommerziellen Charakter, etwa durch Eintrittsgelder, den Verkauf von Speisen oder Sponsoring durch Dritte. Die Berechnung der Lizenzgebühren erfolgt auf Basis der „Zuschauerkapazität“.
  • Besondere nicht-kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen ab 5.000 Zuschauer*innen besitzen keinen kommerziellen Charakter, der durch Eintrittsgelder oder Sponsoring entsteht. Hierfür ist zwar ebenfalls eine Lizenz erforderlich, diese ist jedoch kostenlos. 
  • Bei „kleinen Veranstaltungen“ macht die FIFA eine Ausnahme. Ohne Eintrittsgelder, ohne Sponsoringaktionen und ohne kommerziellen Nutzen wird keine Lizenz für öffentliche Übertragungen verlangt.

GEMA und Lärmschutz-Regelungen

Um Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-WM wiedergeben zu dürfen, muss aus urheberrechtlichen Gründen eine Anmeldung bei der GEMA erfolgen. Dies sollte etwa vier Wochen vorher erledigt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der GEMA.

Zu beachten ist außerdem, dass Werbeplakate oder Einladungen zu einem Public Viewing keine Wort-Bild-Marken oder Logos der FIFA, insbesondere zur Fußball-WM, enthalten dürfen, sofern keine Lizenz dafür vorhanden ist. Denn diese sind markenrechtlich geschützt.

In Bezug auf die geltenden Lärmschutzregelungen hat die Bundesregierung eine befristete Verordnung beschlossen, die Ausnahmen in Bezug auf Public Viewings vorsieht. Aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten finden die Spiele oftmals am späten Abend oder in der Nacht statt. Städte und Gemeinden können über Veranstaltungen nach 22 Uhr flexibler entscheiden und zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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