Der WLSB unterstützt seine Mitgliedsvereine bei Investitionen in moderne Sportinfrastruktur und notwendige Sportausstattung. Die Sportstättenbau- sowie die Sportgeräteförderung bieten Vereinen finanzielle Entlastung bei Bau-, Sanierungs- und Anschaffungsmaßnahmen.
Mit der Sportstättenbauförderung unterstützt der WLSB seine Mitgliedsvereine dabei, moderne und funktionsfähige Sportanlagen zu schaffen und langfristig zu erhalten.
Gefördert werden:
- Neubauten
- Instandsetzungen vereinseigener Sportstätten
- energetische Sanierungsmaßnahmen
Die Förderquote liegt bei 30 Prozent. Anträge können ganzjährig gestellt werden, wichtig dabei ist jedoch, dass Vereine keine Baumaßnahmen ohne vorherige Zustimmung beziehungsweise Baufreigabe durch den WLSB beginnen. Alle Informationen zur Sportstättenbauförderung des WLSB gibt es hier.
Auch die Sportgeräteförderung zählt zu den zentralen Aufgaben des WLSB. Die Förderung erfolgt mit Geldern des Sportstättenbau-Fördertopfs. Aufgrund begrenzter staatlicher Fördermittel gelten jedoch Einschränkungen bei der Zuschussvergabe.
Bezuschusst werden:
- Sportgeräte ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro
- Pflegegeräte ab 5.000 Euro
Förderanträge für Anschaffungen eines Kalenderjahres müssen spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Der WLSB empfiehlt jedoch, Anträge möglichst zeitnah nach der Anschaffung einzureichen, um Bearbeitungsstaus zum Jahresende zu vermeiden. Die Anträge auf Sportgeräteförderung können ab sofort ausschließlich online über www.meinwlsb.de gestellt werden. Ausführliche Informationen zur Antragstellung und der Sportgeräteförderung finden Sie hier.

