Fördermittel für Inklusion: Antragsfrist am 30. Juni
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Fördermittel für Inklusion: Antragsfrist am 30. Juni

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Noch bis zum 30. Juni können Sportvereine in Württemberg ihre Anträge für Aktivitäten einreichen. 

Förderfähig sind kurzfristige Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema, regelmäßige Maßnahmen, z. B. inklusive Sportgruppen, unterstützende Maßnahmen, welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen, qualifizierende Maßnahmen sowie strukturelle Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen.

Neu in 2026

  • Nur noch ein Antrag pro Verein/Verband möglich mit bis zu fünf Maßnahmen
  • Kürzung der Kosten für hauptamtliches Personal (30 Prozent der Kosten, max. 2.500 Euro)
  • 10 Prozent Eigenanteil bei kleinen Anträgen <1.500 Euro
  • Frage im Antrag zur Finanzierung der Maßnahme nach Auslaufen der Förderung → Soll Vereine anregen, sich über nachhaltige Finanzierung Gedanken zu machen

Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen und Ausgaben sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier.

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