Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat verschiedene steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemie, die zunächst bis Ende 2020 befristet waren, auf das Jahr 2021 verlängert.
Die Verlängerungen sind in mehreren BMF-Schreiben (siehe nachfolgend) geregelt.
Die verschiedenen steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen finden Sie in dem nachfolgenden FAQ-Papier (Stand: 28.12.2020) in Kapitel X (ab Seite 20).
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen
Württembergischer Landessportbund e.V.