Mit der neuen Corona-Verordnung sind in Baden-Württemberg seit dem 3. April 2022 weitreichende Schutzmaßnahmen weggefallen, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung ab dem 3. April 2022
Infektionsschutzgesetz (gültig ab 18. März 2022)
Übersicht über die Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg
Württembergischer Landessportbund e.V.