Mit der Jugendarbeit loszulegen, ist meist gar nicht so schwer. Es kann allerdings sinnvoll sein, einen Rahmen festzugelegen, in dem sich die Kinder und Jugendlichen bewegen können. Die stärkere Mitbestimmung der Jugendlichen kann alte Strukturen aufbrechen und der Abstinenz bei der Übernahme von Ämtern entgegenwirken. Beim Thema "Austritt" und "Neugewinnung" von Kindern und Jugendlichen kann die so gestärkte und mitwirkende Jugend auch hilfreich sein. Damit überlebt der Verein nicht nur, sondern er lebt auch mit der Zeit.

Die Rechte und Pflichten der Kinder und Jugendlichen im Sportverein könnten über eine Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung geregelt werden. Diese ist zudem Voraussetzung für die Beantragung von Jugendfördermitteln.

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Das Erklärvideo "Jugendvereinbarung" sowie weitere Videos finden Sie auch auf dem YouTube-Kanal der WSJ.

Ansprechpartner


Württembergische Sportjugend
Tel. 0711 / 28077-140
Fax 0711 / 28077-106
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