Der Landesjugendplan fördert eine Vielzahl von Aktivitäten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zudem werden einzelne Anschaffungen im Bereich der Jugendarbeit finanziell unterstützt.

Antragsberechtigt sind Vereine, die Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) sind und eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung vorweisen können. Ob Ihr Sportverein eine aktuell gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung besitzt, wird bereits seit einigen Jahren bei der WLSB-Bestandserhebung abgefragt. Ein „Ja“ ist Voraussetzung für den Zugang zur Online-Plattform oaseBW. Das Feld „JO oder JV“ kann jederzeit über die Änderung der Vereinsdaten bearbeitet werden.

Online-Plattform oaseBW

Damit die Fördermittel künftig online abgewickelt werden können, wurde das Zuschussprogramm oaseBW entwickelt. Ab sofort sind alle Anträge und Verwendungsnachweise online zu stellen und abzurechnen. OaseBW bietet verschiedene Vorteile, z. B. müssen Anträge und Verwendungsnachweise müssen nicht mehr im Original bei der WSJ eingereicht werden. Wie Sie Zugang zu oaseBW haben und vieles mehr können Sie in der Anleitung für oaseBW nachlesen. Die Anleitungen für die unterschiedlichen Förderthemen können Sie dem jeweiligen Menüunterpunkt entnehmen.

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Die aktuell bewilligten Zuschussquoten des Landesjugendplans finden Sie hier.

 

Ansprechpartner

Württembergische Sportjugend
Tel. 0711 / 28077-140
Fax 0711 / 28077-106
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