Zuschüsse für Lehrgänge und Seminare während der Corona-Krise
Um die Vereine zu entlasten, hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zugesichert, dass das Land krisenbedingte Ausfall- und Stornokosten für bereits geplante Maßnahmen in der Jugendarbeit, abweichend von den bestehenden Förderrichtlinien, übernehmen wird.
Vereine können über das folgende Formular ihre Ausfall- und Stornokosten nachweisen. Dabei gilt:
In Anbetracht der derzeitigen Situation stimmt das Ministerium für Soziales und Integration für den begrenzten Zeitraum bis 31.12.2020 einer Förderung von Lehrgängen und Seminaren, die in der Form von webbasierten Lehr- und Lernformaten durchgeführt werden, zu.
Vereine können über das folgende Formular die Maßnahme abrechnen. Dabei gilt:
Mit dem Landesjugendplan können Aus- oder Fortbildungen, die Jugendgruppenleitern oder sonstigen Leitungskräften der Jugendarbeit dienen, gefördert werden. Jugendgruppenleiter sind dabei alle Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine Übungsleiter- oder Jugendleiter-Lizenz besitzen bzw. in ihrem Verein ein Wahlamt innehaben. Aus dem Programm des Lehrgangs muss ersichtlich sein, dass eine Umsetzung der Lehrinhalte für die Jugendarbeit vor Ort erfolgt. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Tages- und Mehrtageslehrgänge.
Lehrgänge werden mit bis zu zehn Tagen Dauer gefördert und sollen grundsätzlich in Baden-Württemberg stattfinden. Der volle Tagessatz wird bei mindestens fünf Stunden Programm, der halbe Tagessatz bei mindestens zweieinhalb Stunden Programm gewährt. Er beträgt bis zu 17,00 Euro pro Teilnehmer und Tag.
Abendlehrgänge
Aufgrund einer politischen Initiative der Württembergischen Sportjugend können Abendlehrgänge bezuschusst werden, wenn es sich um eine mindestens dreiteilige Lehrgangsreihe handelt, die innerhalb von vier Wochen mit einer gleichbleibenden Thematik durchgeführt wird.
Die Teilnehmer an einer solchen Lehrgangsreihe müssen an allen der angebotenen Abende einer solchen Reihe teilnehmen. Jeder Abend muss mindestens zweieinhalb Stunden Programm beinhalten. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen, wie sie oben beschrieben sind.
Hinweis: Bezuschusst werden nur Lehrgangsthemen mit jugendpflegerischen und staatspolitischen Inhalten.
Wichtiger Hinweis: Eine Beantragung im Vorfeld der Maßnahme ist nicht mehr erforderlich.
Der Verwendungsnachweis ist fristgemäß einzusenden – bis spätestens sechs Wochen nach Durchführung!
Verwendungsnachweis V6 | Teilnehmerliste L2
Ausschließlich fachspezifische Bildungsangebote für Jugendgruppen müssen als Seminare beantragt werden. Welche Inhalte und Themen bezuschusst werden können, entnehmen Sie bitte der beispielhaften Aufzählung.
Die Teilnehmer müssen mindestens 12, dürfen jedoch keine 27 Jahre alt sein. Leitungspersonen sind von der Altersobergrenze ausgenommen.
Inhalt eines Seminars, kann unter anderem die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlich kulturellen, ökologischen, technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung sein.
Wichtiger Hinweis: Eine Beantragung im Vorfeld der Maßnahme ist nicht mehr erforderlich.
Der Verwendungsnachweis ist fristgemäß einzusenden – bis spätestens sechs Wochen nach Durchführung!
Verwendungsnachweis V6 | Teilnehmerliste L2
Württembergischer Landessportbund e.V.