Ausschließlich fachspezifische Bildungsangebote für Jugendgruppen müssen als Seminare beantragt werden. Welche Inhalte und Themen bezuschusst werden können, entnehmen Sie bitte der beispielhaften Aufzählung.

Die Teilnehmer*innen müssen mindestens sechs, dürfen jedoch keine 27 Jahre alt sein. Leitungspersonen sind von der Altersobergrenze ausgenommen.

Inhalt eines Seminars, kann unter anderem die gezielte Befassung mit Fragen der poltischen, sozialen, sportlich kulturellen, ökologischen, technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung sein.

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Wichtiger Hinweis: Eine Beantragung im Vorfeld der Maßnahme ist nicht mehr erforderlich.

Der Verwendungsnachweis ist fristgemäß hochzuladen – bis spätestens sechs Wochen nach Durchführung!

Die Formulare zur Beantragung und Abrechnung finden Sie auf der neuen Online-Plattform oaseBW. Mehr Informationen
 

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