Organisationen, die selbstständige Künstler oder Publizisten engagieren, müssen dafür eine sogenannte Künstlersozialabgabe entrichten. Das kann beispielsweise ein Musiker oder Fotograf für sein Sommerfest sein. Diese Abgabe steigt nächstes Jahr im Vergleich zu 2020 von 4,2 auf 4,4 %.
In einigen Fällen sind Vereine gebührenbefreit. Alle wichtigen Informationen zu Künstlersozialabgabe finden Sie im Infoblatt der Deutschen Rentenversicherung sowie auf folgenden Websites.
Württembergischer Landessportbund e.V.