Fördermittel für Inklusion im und durch Sport
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Fördermittel für Inklusion im und durch Sport

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema „Inklusion im und durch Sport“ sensibilisieren – ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.

Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Ausgaben
Antragsverfahren
Dokumente Antragsverfahren und Nachweise
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 stattfinden. Die diesjährigen Fristen werden noch bekannt gegeben.

 

Förderfähige Maßnahmen
  • Kurzfristige Maßnahmen (zur Sensibilisierung für das Thema, z. B. inklusive Aktions- und Sporttage, Wettbewerbe und Events, Workshops, zeitlich befristete Sportangebote, Schnupperangebote)
  • Regelmäßige Maßnahmen (z. B. inklusive Sportgruppen: sowohl bestehende Angebote als auch die Schaffung von neuen Angeboten sowie die gezielte Öffnung eines bestehenden Angebots sind möglich) Wichtig: Rehabilitationssport- und Funktionssportangebote mit ärztlicher Versorgung/mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Unterstützende Maßnahmen (welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen, z. B. Assistenz-/Betreuungsleistungen, Fahr-/Begleitdienste zu inklusiven Sportangeboten, Übersetzung in leichte Sprache, mobile Rampen, Handläufe)
  • Qualifizierende Maßnahmen (z. B. Fortbildungen zum Thema Inklusion für Übungsleiter und Trainer, Ausrichtung von Informations- und Auftaktveranstaltungen sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung, Ausrichtung von Seminaren und Lehrgängen)
  • Strukturelle Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen (z. B. Beratungs- und Serviceleistungen, Inklusionsmanager, Inklusionsbeauftragte)

 

Förderfähige Ausgaben

Im Rahmen der definierten förderfähigen Maßnahmen können folgende Ausgaben gefördert werden:

Sachkosten

  • Assistenzleistungen, Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherdienste, Mitschreibe- oder Vorlesedienste, Übersetzungen von Medien in leichte Sprache
  • Kosten für Maßnahmen, welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen (mobile Rampen, Handläufe, technische Gebrauchsgegenstände, …)
  • Fahrtkosten, die anfallen, um mobil eingeschränkte Personen die Teilnahme an inklusiven Maßnahmen zu ermöglichen
  • Sport- und Spielgeräte
  • Kosten für Öffentlichtkeitsarbeit und Bewerbung der inklusiven Maßnahmen (Flyer, …)
  • Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Sensibilisierung und Aus- und Fortbildung (z. B. Referentenhonorare, Teilnahmegebühren etc.)
  • Mietkosten (Räume, Sportgeräte, Eventmodul, …) im Rahmen der inklusiven Maßnahme

Personalkosten

  • Gehälter für Teil- und/oder Vollzeitkräfte
  • Honorare für freiwillig Engagierte

 

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind alle dem WLSB zugehörigen gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Sportfachverbände und Sportkreise), welche sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im organisierten Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Die Antragsfrist ist der 30 Juni 2023.

In Abhängigkeit des beantragten Förderbedarfs stehen zwei unterschiedliche Förderverfahren zur Verfügung:

  • Fördersumme bis einschließlich € 1.500: Vereinfachtes Nachweisverfahren, kein Eigenanteil erforderlich, max. 10 Anträge pro Mitgliedsorganisation (1 pro Abteilung)
  • Fördersumme größer € 1.500: Detailliertes Nachweisverfahren, Eigenanteil erforderlich, max. 1 Antrag pro Mitgliedsorganisation

Bei der Förderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d. h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere Fördermittel gedeckte Ausgaben refinanziert. Nachdem der Förderantrag beim WLSB eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Die entsprechenden Unterlagen können demnächst hier heruntergeladen werden. Die Belegliste und der Sachbericht sollten immer ausgefüllt werden. Die anderen Dokumente sind nur dann notwendig, wenn Kosten in den entsprechenden Kategorien (z.B. Personalkosten) angefallen sind. Der Verwendungsnachweis muss von einem nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden und beim WLSB spätestens bis zum 15. November 2023 vollständig vorgelegt werden. Bei Maßnahmen, die erst nach der Abgabefrist für die Verwendungsnachweise stattfinden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Mittelvergabe erfolgt nach Eingang und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Dokumente Antragsverfahren und Nachweise

pdf Ausschreibung Fördermittel Inklusion 2023 (33 KB)

pdf Förderrichtlinien Fördermittel Inklusion 2023 (148 KB)

pdf Antragsformular Fördermittel Inklusion 2023 (138 KB)

pdf FAQ Fördermittel Inklusion 2023 (129 KB)

spreadsheet Nachweis Belegliste Inklusion 2023 (28 KB)

Fragebogen (nur für Anträge mit Fördersumme > 1500€)

pdf Nachweis Sachbericht Inklusion 2023 (77 KB)

pdf Nachweis Allgemeine Bestimmungen Inklusion 2023 (113 KB)

pdf Nachweis ÜL-Stunden inklusive Gruppen 2023 (121 KB)

pdf Nachweis Fahrtkosten Inklusion 2023 (114 KB)

pdf Nachweis Aufgabenbeschreibung Personalkosten Inklusion 2023 (84 KB)

 

 

 

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

 

Weitere Informationen rund um das Thema „Inklusion“ finden Sie auf der Seite „Inklusion im Sport“.

 

 

 

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