Finanzierung

Zur Finanzierung von Sportangeboten, die im Rahmen einer Kooperation von Vereinen an Ganztagsschulen angeboten werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum Einen können Vereine, die Sportangebote an Schulen machen, über das Förderprogramm "Kooperation Schule – Verein" Zuschüsse beantragen. Die Zuschusskriterien sind in der jährlichen Ausschreibung festgelegt. Zuschussanträge können immer im Zeitraum vom 15. März bis 1. Mai eines Jahres für das folgende Schuljahr über das Internetportal www.meinwlsb.de eingereicht werden.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Zum anderen können Lehrerwochenstunden monetarisiert werden. Das bedeutet, dass Schulen statt Lehrerwochenstunden Geld ausbezahlt bekommen, um außerschulische Partner*innen für ihre Angebote zu bezahlen.

Wie die Monetarisierung funktioniert und wofür das Geld verwendet werden kann, ist nachfolgend im FAQ zusammengefasst.

pdf Übersicht Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (77 KB)

 

 

 

Fragen und Antworten zur Monetarisierung

Für die Schule wird beim Schulträger ein Schulbudget für den Ganztagsbetrieb eingerichtet. Die Kontierungsdaten teilt der Schulträger dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt mit. Die Schule bewirtschaftet das Budget selbstständig.

Es gibt:
a) monetarisierte Lehrerwochenstunden (eine monetarisierte Lehrerwochenstunde entspricht 1800 €), die ausschließlich für Angebote des Ganztagsbetriebs außerhalb der Mittagspause zu verwenden sind,
b) Mittagspausenbudget für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause außerhalb des Speiseraums.

Das Land hat eine Rahmenvereinbarung mit der Jugendstiftung geschlossen.
Die Aufgaben der Jugendstiftung im Rahmen des Ganztagsbetriebs sind:
- Die Jugendstiftung erhält für die Schulbudgets durch das Kultusministerium Mittel und leitet diese an die jeweiligen Ganztagschulen weiter.
- Die Jugendstiftung erhält und prüft die Verwendungsnachweise der Schulen über die monetarisierten Mittel und das Mittagspausenbudget.
- Mit dem Kultusministerium werden die Grundlagen einer Begleitevaluation erstellt, die darüber Auskunft gibt, für welche Zwecke und Inhalte die budgetierten Mittel der Schulen verwendet werden.
- Die Jugendstiftung berät und begleitet die Schulen bei der Konzipierung und Umsetzung des Budgets.
- Die Jugendstiftung berät Schulen, die eine Monetarisierung von Lehrerdeputaten im Rahmen der Ganztagesschule erwägen, über mögliche Kooperationspartner.

Das jeweilige Jahresbudget wird auf ein beim Schulträger geführtes Konto in fünf Raten zum 1. Oktober, 1. Dezember, 1. Februar, 1. April sowie zum 1. Juni überwiesen.

Die Schulen haben die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung zu beachten.
Bei der Bewirtschaftung der Mittel ist sparsam und wirtschaftlich vorzugehen (§ 7 LHO). Mittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden, sind durch den Schulträger unmittelbar an die auszahlende Stelle zurück zu überweisen.

Mit dem Geld aus monetarisierten Lehrerwochenstunden müssen außerschulische Angebote für Ganztagsschüler finanziert werden. Schulische Sachmittel können darüber nicht finanziert werden. Die Mittel für die Mittagspause sind für die dortige Betreuung zu verwenden.

Eine Vergütung für Ganztagsangebote darf ausschließlich aus dem Budget der monetarisierten Lehrerwochenstunden erfolgen. Eine Bezahlung eines Angebots aus mehreren Quellen (Landesmittel) wie z. B. aus dem Budget für Jugendbegleiter wäre eine Doppelfinanzierung, die nicht erlaubt ist.

Die Schule teilt jährlich zum 1. April für das folgende Schuljahr dem Staatlichen Schulamt mit, ob und in welchem Umfang sie von der Monetarisierung Gebrauch machen will. Eine Änderung danach ist nicht mehr möglich. Die Anzahl der monetarisierten Lehrerwochenstunden sind von der Schulleitung in der Prognose in ASDBW anzugeben.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Offieller Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Partner des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

OFFIZIELLE Berater des WLSB

Offieller Berater des WLSB