Vereine haben noch bis spätestens 15. Februar Zeit, Verwendungsnachweise für Fördermaßnahmen des Landesjugendplans aus dem Jahr 2025 über oaseBW einzureichen.
Mit dem Landesjugendplan wird eine Vielzahl an Aktivitäten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen finanziell gefördert, beispielsweise die Pädagogische Betreuung bei Freizeiten oder Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen. Förderberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des WLSB, die eine gültige Jugendordnung oder -vereinbarung vorweisen können.
Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens sechs Wochen nach Durchführung der jeweiligen Maßnahme eingereicht werden.
Weitere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.

