Die Dozentin steht in der Mitte eines Stuhlkreises und die Teilnehmer*innen melden sich
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Bildungszeit beantragen und bis zu fünf Tage frei bekommen

Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit für bis zu fünf Tage im Jahr, Bildungszeit bei ihren Arbeitgeber*innen zu beantragen. Die Bildungszeit kann dabei für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden. 

Der große Vorteil ist: Arbeitnehmer*innen können ihre Fortbildung besuchen und Arbeitgeber*innen MÜSSEN trotzdem das Gehalt weiterbezahlen. 

Es gibt ein paar Dinge, die Antragssteller*innen beachten müssen:

  • Die Beantragung von Bildungszeit läuft direkt zwischen dem*der Arbeitnehmer*in und dem*der Arbeitgeber*in ab
  • Der Anspruch auf Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz ist gegenüber der*dem Arbeitgeber*in so frühzeitig wie möglich, spätestens aber neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen
  • Die Bildungszeit muss direkt bei*m Arbeitgeber*in per Formular beantragt werden

In der WLSB-Infothek finden Sie weitere Informationen, aktuelle Gesetzestexte und auch Formulare um Bildungszeit zu beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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