Ab sofort können Vereine, die ein Schutzkonzept erstellen möchten, wieder eine Förderung des Kinderschutzbundes Baden-Württemberg beantragen. Gefördert werden externe Beratungsleistungen. Voraussetzung ist, dass das Schutzkonzept nach den Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg erstellt wird. Die Kriterien finden Sie hier: Kinderschutz Baden-Württemberg — Qualitätskriterien
Den Förderantrag und weitere Infos zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Kinderschutzbundes: Kinderschutz Baden-Württemberg — Förderprogramm 2026
Gut zu wissen: Auch Vereine, die im letzten Förderprogramm Leistungen abgerufen haben, aber nicht fertig geworden sind, können für einzelne Bausteine weitere Fördergelder beantragen.
Die WSJ richtet ihre Beratung zur Entwicklung von Schutzkonzepten konsequent an den geltenden Qualitätskriterien des Landes Baden‑Württemberg aus. Interessierte Vereine können sich gerne melden unter

