Kind schmeißt ein Geldstück in ein pinkes Sparschwein. Daneben stehen weitere Geldstücke aufgestapelt
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Zuschüsse aus dem Landesjugendplan erhalten

Ihr habt die Möglichkeit Fördermittel aus dem Landesjugendplan zu erhalten. 

Antragsberechtig sind Vereine, die Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) sind und eine gültige Jugendordung oder Jugendvereinbarung vorweisen können. Der Landesjugendplan umfasst alle Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg und fördert eine Vielzahl von Aktivitäten bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Auch einzelne Anschaffungen im Bereich der Jugendarbeit werden finanziell unterstützt. 

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer gestellten
  • Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
  • Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen
  • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
  • Projekte mit Bildungscharakter
  • Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme
  • Studienfahrten zur politischen Bildung
  • Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts

Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der  pdf Übersicht Zuschüsse aus dem Landesjugendplan(156 KB)

Die Anträge werden online über die Plattform oaseBW abgewickelt. Dort sind alle Anträge und Verwendungsnachweise online zu stellen und abzurechnen.

Weitere Informationen zum Landesjugendplan und den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.

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