Die Sportgeräteförderung des WLSB
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Die Sportgeräteförderung des WLSB

Viele Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar, ebenso braucht es geeignete Pflegegeräte, um Sportanlagen in optimalem Zustand zu halten. Der WLSB unterstützt die Sportvereine bei der Anschaffung von Sport- und Pflegegeräten mit Geldern aus dem Sportstättenbau-Fördertopf. Allerdings können die Zuschüsse aufgrund der Engpässe bei den staatlichen Fördermitteln nur mit Einschränkungen gewährt werden.

Für Förderanträge muss daher beachtet werden, dass Sportgeräte erst ab Einzelanschaffungskosten von 2.000 Euro und Pflegegeräte ab 5.000 Euro bezuschusst werden. Die jeweils aktuell geltenden Regelungen des Förderpogramms sind den Sportgeräteförderrichtlinien zu entnehmen.

Für Anschaffungen, die im Laufe eines Jahres getätigt werden, ist der Antrag bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einzureichen. 

Anträge können aber jederzeit beim WLSB eingereicht werden. Um einen Bearbeitungsstau zum Jahresende zu vermeiden, sollten Sie Ihren Förderantrag so bald wie möglich nach der Anschaffung einreichen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der geltenden Ausschreibung.

Bei Unklarheiten hinsichtlich der Förderung von einzelnen Sportgeräten sollten Sie bereits vor der Anschaffung mit einem entsprechenden Angebot Kontakt mit dem WLSB aufnehmen.

Ab sofort können die Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten nur noch online beantragt werden. Wie Sie zum Sportgeräte-Modul gelangen und was sich geändert hat, erfahren Sie in der Ausschreibung.

pdf Sportgeräte Förderrichtlinien 2024 (165 KB)

Forderung Sportgerate