Die Sportstättenbauförderung des WLSB
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Die Sportstättenbauförderung des WLSB

Die Förderung des Sportstättenbaus gehört zu den Kernaufgaben des WLSB. Denn moderne und funktionsfähige Sportstätten sind Vorraussetzungen für ein hochwertiges Sportangebot und das wiederum ist die Basis für den Erfolg eines jeden Sportvereins.

Der WLSB unterstützt seine Mitglieder mit Zuschüssen für Neubau, Instandsetzung und Reparatur von vereinseigenen Sportanlagen. Ebenso wird die energetische Sanierung von Sportstätten bezuschusst.

Die Förderquote liegt bei 30 Prozent. Anträge auf Zuschüsse können laufend gestellt werden, da es keine festen Meldetermine wie bei anderen Zuschussprogrammen gibt. Allerdings dürfen keine Baumaßnahmen ohne vorangegangene Zustimmung beziehungsweise Baufreigabe durch den WLSB begonnen werden, da in diesem Fall grundsätzlich keine Zuschüsse gezahlt werden können.

Für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Antragverfahrens und der Maßnahmenumsetzung empfiehlt es sich frühzeitig den WLSB mit einzubeziehen und den Geschäftsbereich „Sportstätten, Bewegungsräume und Kommunalberatung“ zu kontaktieren.

pdf Förderrichtlinien Sportstättenbau (5.11 MB)

pdf Antrag Fördermittel Sportstättenbau (213 KB)

Forderung Sportstattenbau klein

 

 

Häufig gestellte Fragen zu den Fördermitteln

  • Mitgliedsverein beim WLSB seit mindestens 3 Jahren (Sonderregelung für Flugsportvereine)
  • 50 Mitglieder gemeldet
  • Mitglied im passenden Fachverband für die geplante Maßnahme
  • Gesamtaufwand der Maßnahme muss mindestens 3.500 Euro brutto beantragen
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
Der Bau und die (energetische) Sanierung von Sportstätten können gefördert werden. Diese sollten unmittelbar der Sportausübung dienen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unseren Sportförderrichtlinien (s.o.).
  • Zuschaueranlagen
  • Grunderwerb
  • Traglufthallen
  • Gärtnerische Anlagen, Wegebau
  • Parkplätze
  • Vereinsgäststätten, Aufenthaltsräume u.ä.
  • Reparaturen
  • Bauunterhaltung/Pflege
  • Speisen und Getränke
  • Bei Maßnahmen über 50.000 Euro Gesamtkosten
  • Baugenehmigungspflichtige Maßnahmen
  • Besprechung der Maßnahme und des Förderverfahrens
  • Mehr Informationen
  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kostenvoranschlag (Angebote einer Fachfirma oder Kostenberechnung eines Architekten)
  • Finanzierungsnachweise
  • Pacht- /Erbbaurechtsvertrag (Restlaufzeit von 10 bzw. 25 Jahren (siehe Zweckbindung))
  • Ggfs. weitere Bau- /Planunterlagen (Baugenehmigung)
Beim Einreichen der Dokumente besteht Formfreiheit. Sie müssen und keine Originale zukommen lassen, sondern können eingescannte Dateien gerne digital an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden.

Bevor mit dem Bau begonnen wird, muss eine Baufreigabe des WLSB eingeholt werden. Daher ist es unerlässlich, den Antrag vor Baubeginn einzureichen. Ein Projekt gilt als gestartet, sobald entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge unterzeichnet, Material bestellt oder Eigenleistungen erfolgt sind.

In der Regel sind es sechs bis acht Wochen Bearbeitungszeit von der Einreichung des Antrages bis zur Baufreigabe.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Baumaßnahme ab. Grundsätzlich werden 30% der zuschussfähigen Kosten bezuschusst, diese können jedoch je Baumaßnahme variieren. Bitte beachten Sie die Begrenzungen/ Limitierungen der Sportförderrichtlinien (s.o.).

Vereine können weitere Zuschüsse beantragen, eine Eigenbeteiligung von mindestens 15% muss jedoch eingehalten werden.

Vereine sollten eine Zwischenfinanzierung des WLSB-Zuschusses von derzeit ca. 1,5 Jahren einplanen. Die Auszahlung erfolgt immer erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Nach Fertigstellung der Maßnahme muss das Verwendungsnachweis-Formular ausgefüllt und eingereicht werden. Dieses wird dem Verein mit dem Bewilligungsbescheid zugesandt.
  • Ausgefüllte Einverständniserklärung (erhalten Sie erst mit der Bewilligung)
  • Vollständig ausgefüllter Verwendungsnachweis (erhalten Sie erst mit der Bewilligung)
  • Wenn eine Bestätigung vom Bürgermeisteramt vorliegt: Rechnungsaufstellung (Datum, Firma, Betrag) und gegebenenfalls Eigenleistungsnachweis
  • Ohne Bestätigung des Bürgermeisteramtes: Rechnung (Kopie/ PDF reicht aus) und gegebenenfalls Eigenleistungsnachweis

Bei Zuschüssen unter 50.000 Euro besteht eine Zweckbindung von 10 Jahren. Sollte der Zuschuss über 50.000 Euro liegen, beträgt die Zweckbindung 25 Jahre.

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