Pädagogische Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen

Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuungspersonen bei Jugenderholungsmaßnahmen – also Ferienfreizeiten – kann ein Zuschuss von bis zu 25,00 Euro pro Tag und Betreuungsperson gewährt werden. Pädagogische Betreuungspersonen sind alle eingesetzte qualifizierte Mitarbeitende; sie müssen keine ausgebildeten Pädagog*innen sein.

Es gilt eine Relation von 5:1 von Teilnehmenden zu Betreuungspersonen.

Beispiel:
Bei Freizeiten in Heimen und Zeltlagern wird für fünf Teilnehmende eine Betreuungsperson anerkannt (bei männlichen und weiblichen Teilnehmenden: je eine männliche und weibliche Betreuungsperson).

Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung sind:

  • Die Betreuungspersonen sollen volljährig sein. Betreuungspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Leitung volljährig ist. Hinweis: Aus juristischer Sicht ist es bei minderjährigen Betreuungspersonen erforderlich, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
  • Die Betreuungspersonen müssen für ihren Einsatz mindestens im Umfang von einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein.
    pdf Weitere Informationen zur Qualifizierung von Betreuungspersonen (134 KB)
  • Die Betreuungspersonen sollen mindestens vier Tage beschäftigt sein. Bezuschusst werden vier bis max. 21 Tage. Für Winter- und Skifreizeiten gilt die Höchstdauer von 14 Tagen.
  • Bei Ski- und Segelfreizeiten müssen die Betreuungspersonen eine Lizenz nachweisen, z.B. Übungsleiter*in Grundstufe, Skilehrer*in Grundstufe oder eine vergleichbare Qualifikation.
  • Die Jugenderholungsmaßnahme muss mindestens fünf Teilnehmende aufweisen.
  • Sportartspezifische Maßnahmen (Trainingslager, Turnierbesuche, etc.) können nicht bezuschusst werden.
  • Die Teilnehmenden müssen zwischen sechs und 27 Jahren alt sein.
Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten
Bei Freizeiten mit behinderten und nichtbehinderten Teilnehmenden kann mit einer Begründung ein Mehrbedarf an Betreuungspersonen abgerechnet werden.
 
Beispiel:
Bei einer Freizeit ohne Teilnehmende mit Behinderung gilt ein Betreuerschlüssel von 5:1. Bei einer Freizeit mit Teilnehmenden mit Behinderung besteht die Möglichkeit, dass einzelne Teilnehmende einen Mehraufwand an Betreuung benötigen. In diesen Fällen können die Antragsteller mit einer Begründung z.B. einen Betreuerschlüssel von 3:1 beantragen.

Wichtiger Hinweis: Eine Beantragung im Vorfeld der Maßnahme ist nicht mehr erforderlich. Zusätzlich zum Verwendungsnachweis V4 ist eine Teilnehmerliste einzureichen, aus der Alter und Geschlecht der Teilnehmenden hervorgehen.

Der Verwendungsnachweis ist fristgemäß hochzuladen – bis spätestens sechs Wochen nach Durchführung!

Die Formulare zur Beantragung und Abrechnung finden Sie auf der neuen Online-Plattform oaseBW. Mehr Informationen

pdf Anleitung Pädagogische Betreuer*innen für oaseBW (588 KB)

 

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