Am 16. September ist eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Mit der neuen Corona-Verordnung soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Erkrankungen kommt.
Baden-Württemberg führt damit wieder einen landesweit gültigen Stufenplan ein. In der ersten Stufe (Basisstufe) bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen. In der Warn- und Alarmstufe werden die Regeln dann durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für nicht-immunisierte Personen ergänzt (2G).
Mehr Informationen finden Sie in der WLSB-Infothek unter „Sportbetrieb“.