Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit für bis zu fünf Tage im Jahr, Bildungszeit bei ihren Arbeitgeber*innen zu beantragen. Die Bildungszeit kann dabei für Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten beansprucht werden.
Der große Vorteil ist: Arbeitnehmer*innen können ihre Fortbildung besuchen und Arbeitgeber*innen MÜSSEN trotzdem das Gehalt weiterbezahlen.
Es gibt ein paar Dinge, die...

