© Andrea Danti / 123RF.comMit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde am 25. Mai 2018 das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen. Der erste Schritt zur Umsetzung der neuen Bestimmungen ist eine Bestandaufnahme aktueller Prozesse der Datenverarbeitung. Das VereinsServiceBüro hat hierzu nachfolgend wichtige Informationen zusammengestellt.
WLSB-Erklärvideo „Datenschutz“
Datenschutzordnung/Satzung
Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DS-GVO
Einwilligung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 I a) und 7 DS-GVO
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 I DS-GVO
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 III DS-GVO
Meldung eines Datenschutzbeauftragten
Württembergischer Landessportbund e.V.