Kindeswohl

Trainer*innen und Übungsleitende sind für viele junge Sportler*innen ein Vorbild. Diese Vorbildfunktion müssen sie auch wahrnehmen. Gemeinsam mit den Vereinsverantwortlichen sind sie verpflichtet, die Kinder und Jugendlichen im Sportverein nicht nur vor sexueller Gewalt, sondern vor jeglicher Form des Missbrauchs zu schützen. Um die Akteure dabei zu unterstützen, bieten die Württembergische Sportjugend (WSJ) und der Württembergische Landessportbund (WLSB) ein umfangreiches Maßnahmen-Paket.

 

Sexualisierte Gewalt

Allgemeines

Es gibt keine allgemeingültige (Legal-)Definition für den Begriff "sexualisierte Gewalt". Grundsätzlich wird "sexualisierte Gewalt" als Oberbegriff für verschiedene Handlungen bezeichnet, welche Machtausübung, Zwang oder erzwungene Nähe eines Menschen mit Mitteln der Sexualität zur Folge haben. Der Begriff umfasst dabei auch Handlungen, die zwar rechtlich nicht bedeutsam sind, im Sport und darüber hinaus jedoch zwingend Berücksichtigung finden müssen. Die Ausprägungen bzw. Erscheinungsformen "sexualisierter Gewalt" sind sehr vielschichtig. Eines haben sie jedoch gemeinsam: Sie sollten unbedingt ernstgenommen werden – vor allem mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Generell ist "sexualisierte Gewalt" keine gewalttätige Form der Sexualität, sondern eine sexualisierte Form der Gewalt. Im weiteren Sinne bedeutet "sexualisierte Gewalt" Machtausübung, Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität. Im organisierten Sport, und auch in anderen Institutionen bzw. gesellschaftlichen Bereichen, wird dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ ein dreistufiger Aufbau zugrunde gelegt: Grenzverletzungen, sexueller Übergriff und sexueller Missbrauch.

Eine Grenzverletzung kann vorliegen, wenn Personen durch ihr Verhalten die individuelle Grenze bei anderen überschreiten. Das geschieht nicht immer absichtlich und lässt sich manchmal nicht vermeiden, z. B. bei Hilfestellungen im Sport. Grenzverletzendes Verhalten muss jedoch wahrgenommen, angesprochen und korrigiert werden, z. B. durch eine Entschuldigung. Dabei ist eine Grenzverletzung vor allem davon abhängig, was mein Gegenüber empfindet, nicht zwingend davon was ich tue und wie ich dieses für mich individuell einordne. Beispiele für mögliche Grenzverletzungen im Sport sind: Sexistische "Qualitätsurteile" (gegen)über Mädchen und Jungen, Flirten des*der Trainers*in mit Jugendlichen, angeblich zufälliges Berühren der Genitalien im Rahmen von Hilfestellungen im Sport, absichtliches Betreten des Badezimmers/der Duschräume durch die Gruppenleitung während sich ein*e Jugendliche*r duscht, ungefragt tröstend in den Arm nehmen, keine Möglichkeit ungestört die Toilette zu benutzen etc.

Übergriffiges Verhalten kann dadurch gekennzeichnet werden, dass grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung nicht korrigiert, sondern gezielt wiederholt wird und abwehrende Reaktionen der Betroffenen missachtet werden. Ein sexueller Übergriff, also eine wiederholte Grenzverletzung, geschieht immer absichtlich und ist Ausdruck unzureichenden Respekts. Dabei ist in diesem Zusammenhang nicht der rechtliche Begriff, wie er im § 177 StGB verwendet wird, heranzuziehen. Der Begriff "sexueller Übergriff" gemäß § 177 StGB setzt eine "sexuelle Handlung" voraus. Im Rahmen des dreistufigen Aufbaus sexualisierter Gewalt ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich. Hierbei sind die Voraussetzungen für einen möglichen sexuellen Übergriff schon lange zuvor erreicht. Beispiele für einen sexuellen Übergriff sind: der Erwachsene verlangt Zärtlichkeit vom Kind, wiederholtes – wie zufälliges – Berühren der Brust oder der Genitalien (auch im Rahmen einer Hilfestellung), Zeigen des Geschlechtsteils (erigierter Penis), Cybermobbing etc.

Nein. Die beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet, haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Wie in der Frage "Was bedeutet sexualisierte Gewalt?" bereits beschrieben, ist der Begriff "sexualisierte Gewalt" der Oberbegriff über dem dreistufigen Aufbau. Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen." (Bange/Deegener, 1996)

Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt. Bundesweit gab es in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten zwischen 12.000 und 16.000 Fälle von Kindesmissbrauch pro Jahr. Diese Angabe bezieht sich jedoch lediglich auf das sogenannte Hellfeld, also auf die bei der Polizei angezeigten und damit bekannten Fälle. Die Dunkelziffer wird von Experten um das 15-20-fache höher geschätzt, d.h. auf 200.000 bis 300.000 Fälle pro Jahr allein in Deutschland. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ging im Jahr 2015 von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die in Deutschland sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Leider gibt es in der Bundesrepublik pro Jahr auch fast 1800 Fälle mit Kindern unter 6 Jahren. 50% der Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschehen einmalig. Die anderen 50% geschehen mehr als einmal und ziehen sich teilweise über Jahre bzw. Jahrzehnte hin.

75 % aller Fälle finden innerhalb der Familie und dem direkten familiären Umfeld statt. 25 % davon im engsten Familienkreis und 50 % im sozialen Nahraum bzw. im weiteren Familien- und Bekanntenkreis (zum Beispiel durch Nachbarn oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen). Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass kein Lebensbereich ausgeschlossen werden kann. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen findet in allen gesellschaftlichen Schichten und allen Milieus statt. Dabei steigt grundsätzlich die Gefahr bzw. Wahrscheinlichkeit sexualisierter Gewalt in Bereichen, in welchen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Kindern/Jugendlichen und deren Aufsichts-/Betreuungspersonen bestehen. Die weitverbreitete Annahme, dass sexualisierte Gewalt vor allem durch völlig fremde Personen (Fremdtäter), im Rahmen einer „Zufallsbekanntschaft“ (Straßenverkehr, Stadtpark etc.) begangen wird, ist hingegen falsch. Diese Taten sind eher die Ausnahme. "Zunehmend finden sexuelle Übergriffe aber auch im digitalen Raum statt. Es ist anzunehmen, dass in diesem Kontext die Zahl der Fremdtäter*innen zunimmt (Stichwort: Cybergrooming). Durch intensiven und oft sehr persönlichen Chatverkehr kann bei Kindern und Jugendlichen leicht der Eindruck entstehen, dass es keine Fremden sind, mit denen sie in Kontakt stehen, das senkt die Hürde, entsprechende Gefahren und Risiken wahrzunehmen." (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Pressemitteilung Oktober 2017).

 

Opfer

Nein. Lange Zeit sind selbst Expert*innen davon ausgegangen, dass die Opfer sexualisierter Gewalt fast ausschließlich weiblich sind. Das Bekanntwerden verschiedener Missbrauchsfälle ab dem Jahr 2010 (z .B. ehemaliger [männlicher] Schüler der Odenwaldschule oder Mitglied der Regensburger Domspatzen) zeichnet jedoch ein anderes Bild. Diese Fälle zeigen, dass die Anzahl der Missbrauchsfälle an Jungen und Männern lange Zeit unterschätzt wurde und dementsprechend wenige Studien, welche belastbare Zahlen liefern, durchgeführt wurden. Inzwischen weiß man, dass in etwa 75 % der Opfer Mädchen und 25 % Jungen sind.

Auf diese Frage kann und wird es nie eine einheitliche bzw. allgemeingültige Antwort geben (können). Sicherlich gibt es Anhaltspunkte für mögliche sexualisierte Gewalt, jedoch können diese in den meisten Fällen nicht als (absolut) sichere Anzeichen gewertet werden. So wie jedes Kind, respektive jeder Mensch individuell ist, reagiert jeder auch anders auf die verschiedenen Ausprägungen sexualisierter Gewalt. Ein sogenanntes Missbrauchssyndrom bzw. eindeutige und allgemeingültige Symptome gibt es nicht. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass es in nahezu allen Fällen zu einer Verhaltensveränderung beim Opfer kommt. Diese plötzlich auftretenden Verhaltensveränderungen – von einem Tag auf den anderen – müssen nicht zwangsläufig von sexualisierter Gewalt herrühren. Auch andere einschneidende und möglicherweise traumatisierende Ereignisse können bei Kindern und Jugendlichen derartige Verhaltensveränderungen auslösen, z.B. die Trennung der Eltern und die damit verbundene (bevorstehende) Entscheidung des Kindes den Rest des Lebens bei/mit Mama ODER Papa zu verbringen. Beispiele für mögliche Anzeichen/Signale sind: das Kind verschließt sich, zieht sich zurück, wird stiller, (Ein)Schlaf- und Konzentrationsstörungen/Essstörungen, Rückkehr zu Kleinkind-Verhalten, das Kind nässt wieder ein, Kind will jemanden partout nicht besuchen, den es früher sehr mochte, Ängste und/oder Stimmungsschwankungen, häufige Bauch- und Kopfschmerzen, Benutzen einer auffällig sexuellen Sprache, intensive Beschäftigung mit Doktorspielen und Nachspielen des Erlebten durch Rollenspiele, häufiges (grundloses) Waschen, wiederholtes Zeichnen von Genitalien oder (sexuell) verstörenden Bildern etc. Darüber hinaus gibt es aber auch ziemlich sichere Anzeichen für sexualisiere Gewalt. Diese sind u.a.: blaue Flecke oder Bisswunden an Oberschenkeln und Brust, chronischer vaginaler Ausfluss, Blasenentzündungen ohne organische Ursache, anale, orale oder vaginale Verletzungen oder Entzündungen, ansteckende Geschlechtskrankheiten. Damit aus einer vagen Vermutung ein begründeter Verdacht werden kann, empfiehlt es sich, sowohl die Verhaltensauffälligkeiten als auch die körperlichen Symptome des Kindes aufzuschreiben. Je häufiger Auffälligkeiten und/oder je mehr Anzeichen gleichzeitig beobachtet werden können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich tatsächlich um einen sexuellen Missbrauch handelt. Das betroffene Kind muss zu jeder Zeit wissen, dass es keinerlei Schuld hat und mit all seinen widersprüchlichen Gefühlen verstanden und akzeptiert wird. Bitte denken Sie daran, dass niemand den Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch die Erziehungsberechtigten gegenüber der Familie äußern darf, bevor nicht der Schutz und die Sicherheit des Kindes sichergestellt sind.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, sich auf die Seite des Kindes zu stellen, dann sollten Sie sechs einfache, und für jeden leistbare, Schritte gehen:

  1. Behutsam Kontakt zum Kind aufbauen und in jedem Fall Ruhe bewahren – Kind keinesfalls ängstigen oder Vorverurteilungen aussprechen. Vermeiden Sie falsche Verdächtigungen.
  2. Das Kind dafür loben, dass es so mutig ist und sich Ihnen anvertraut hat.
  3. Das Kind dazu ermutigen, über seine Erlebnisse, Gefühle und Nöte zu sprechen – Schaffung einer Situation, in der das Kind über die Erlebnisse sprechen kann.
  4. Dem Kind bedingungslos glauben und nicht der Lüge bezichtigen – das Kind in jedem Fall ernst nehmen.
  5. Dem Kind signalisieren, dass Sie ihm helfen wollen – unbedingt Schuldzuweisungen vermeiden.
  6. Weitere Schritte mit dem Kind besprechen – nicht über den Kopf des Kindes hinweg handeln.
Da die meisten Menschen, die sich in einer Situation wiederfinden, in der es um das bedrückende und belastende Thema sexualisierte Gewalt geht (egal ob als Vertrauensperson für ein unter Umständen betroffenes und hilfesuchendes Kind oder als Beobachter*in einer möglicherweise grenzüberschreitenden Situation etc.), zunächst einmal völlig überfordert sind, benötigen diese fachmännische Hilfe. Diese finden sie in sogenannten Fachberatungsstellen. Dort sind absolute Expert*innen tätig, welche die "Hilferufenden" an der Hand nehmen, ihnen relevante Informationen zukommen lassen und Hilfestellung geben. Sie helfen bei der Entscheidung, ob einem Verdacht überhaupt weiter nachgegangen werden soll. Sie liefern Überlegungen, wie das betroffene Kind begleitet bzw. wie mit ihm umgegangen werden soll. Sie beraten zum Umgang mit den Eltern bzw. anderen Angehörigen. Sie begleiten bei der Entscheidung, ob, wie und wann (wenn überhaupt) man den/die Beschuldigte/n mit dem Verdacht konfrontiert. Die Fachberatungsstellen in Ihrer Umgebung finden Sie unter: www.hilfeportal-missbrauch.de.

Nein. Dies könnte sogar ein Fehler sein und im schlechtesten Fall negative Auswirkungen/Folgen für die Institution/den Verein nach sich ziehen. Dies gilt allerdings ausschließlich für einen (geringen) Anfangsverdacht. Bei einem begründeten Verdacht (z.B. beim Auftreten eines glaubwürdigen Zeugen) gibt es kein Zögern. In diesem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) unverzüglich zu kontaktieren. Bei der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden mit Blick auf einen vagen/geringen Anfangsverdacht, könnte es passieren, dass die Institution/der Verein schnell den Ruf weghat, dort würden Kinder missbraucht. Auch wenn möglicherweise nichts passiert ist, sondern nur ein Missverständnis oder eine Fehlinformation/-interpretation vorlag. Die Folge einer Anzeige eines derartigen Falles bei den Strafverfolgungsbehörden ist, dass die Behörden ermitteln müssen. Die Anzeige kann im Nachgang nicht wieder zurückgezogen werden. Ein überstürztes und unüberlegtes Kontaktieren der Polizei oder der Staatsanwaltschaft könnte zu einem Imageschaden für die Institution/den Verein führen und sendet überdies möglicherweise falsche Signale an potentielle neue Mitglieder (v.a. Familien mit Kindern) usw. Bezüglich des richtigen Zeitpunktes können die Mitarbeitenden einer Fachberatungsstelle in jedem Fall weiterhelfen.

An dieser Stelle kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden. Vielmehr muss eine differenzierte Betrachtung mit Blick auf das Alter des möglichen Opfers erfolgen. Grundsätzlich bewegen wir uns, der Definition unseres Gesetzgebers folgend, im Altersbereich bis zum 14. Lebensjahr, wenn die Rede von Kindern ist. Außer Frage steht, dass einem Kind, welches dem Alter entsprechend noch keinerlei Erfahrungen/Kenntnisse in Sachen Sexualität etc. hat bzw. haben kann, zwingend geglaubt werden muss. Ab einem gewissen Alter, in dem die ersten Kenntnisse bezüglich Sex, möglicherweise sogar bezüglich sexualisierter Gewalt vorhanden sind/sein könnten, sollte man die Aussagen selbstverständlich hinterfragen und mit Blick auf deren Wahrheitsgehalt beleuchten. Dabei ist immer darauf zu achten, was das Kind genau erzählt und auch wie (Wortwahl, Inhalt, betroffen, bedrückt…).

 

Täter*in

Häufig wird angenommen, dass die Täter*innen Einzelgänger sind und kaum bzw. keine sozialen Kontakte pflegen. Doch dies ist ein Trugschluss. Grundsätzlich sind die Täter*innen bestens in unsere Gesellschaft und auch deren Institutionen (z.B. Sportverein) integriert. Sie sind weder Monster, noch Außenseiter.  Es gibt keine besonderen äußeren Erscheinungsmerkmale, welche auf eine*n Täter*in hinweisen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass 80-90% der Täter männlich sind. Die groß angelegte MIKADO-Studie der Universität Regensburg kommt durch die anonyme (Online) Befragung von 9000 Männern zu dem Ergebnis, dass über 4 % aller Männer pädophile Neigungen haben. Aus den Forschungen der Uni Regensburg geht ebenfalls hervor, dass die pädophile Anlage vermutlich schon relativ früh, also möglicherweise bereits vorgeburtlich, vorhanden sein könnte. Bezüglich einer pädophilen Neigung gibt es anscheinend einen erblichen Anteil. Dies ist jedoch wissenschaftlich noch nicht zu 100 % belegt. Im Laufe der körperlichen Entwicklung kommt es dann zur Modulation. Die sexuelle Präferenz wird schließlich in der Pubertät festgelegt und manifestiert. (Quelle: Hochschule Hannover). Allerdings erfolgt die Prägung zu 85 % durch Umwelteinflüsse, v.a. auch durch die Erfahrungen und den Umgang in der eigenen Familie. Es hat sich gezeigt, dass Täter*innen häufig früher selbst Opfer sexualisierter Gewalt waren. Für alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten bzw. Aufsicht über diese führen, ist es sehr interessant zu wissen, dass 1/4 bis 1/3 der Taten von Jugendlichen selbst begangen werden. Grundsätzlich, und entgegen der weitverbreiteten Annahme, lässt sich sagen, dass der unbekannte (fremde) Täter*innen sehr selten ist. Situationen, die häufig in Unterhaltungsmedien wie dem TV, dargestellt werden, spiegeln nicht die Realität wieder. 3/4 der Täter*innen sind Familienangehörige oder Bekannte.

Siehe auch: In welchen Lebensbereichen kommt es zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen?

Nein. Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem eindeutigen Übergriff bzw. gleich dem Missbrauch. In vielen Fällen ist der sexuelle Missbrauch bis ins kleinste Detail durchdacht. Dabei verfolgt der*die Täter*in Schritt für Schritt seinen „Plan“. Er bereitet mit großer Sorgfalt den Zugriff vor, indem er - oft mit langem Atem -Voraussetzungen schafft oder nutzt, die Kinder praktisch an ihn ausliefern. Lange bevor es zur eigentlichen Missbrauchshandlung kommt, weiß der*die Täter*in meist bereits welches Kind missbraucht wird, wo der Missbrauch stattfinden soll/wird, zu welcher Gelegenheit und zu welcher Zeit er seinen Plan in die Tat umsetzen wird. Oftmals ist das erste (Zwischen-) Ziel des Täters, ein sehr enges Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem potentiellen Opfer aufzubauen. Ein solch enges Verhältnis führt leider häufig dazu, dass viele Mädchen und Jungen arglos sind, d.h. sie spüren keine Gefahr und können sich deshalb kaum schützen. Hinzu kommt, dass die Eltern in der Regel nichts ahnen. Dabei ist es aus der Perspektive des Täters deutlich effektiver, auf bestehende Vertrauens-, Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zu bauen. Der nächste Schritt ist die Auswahl des Kindes. Dabei sucht sich der*die Täter*in isolierte Kinder bzw. isoliert diese selbst (z. B. durch Geschenke). Kinder, die ein geringes Selbstwertgefühl und/oder eine defizitäre Lebenssituation mit den Eltern haben, sind dabei besonders gefährdet. Auch der Mangel an Liebe und Zuwendung durch die Eltern/Familie birgt ein erhöhtes Risiko, da die Kinder/Jugendlichen ein besonders hohes Bedürfnis nach Zuneigung und Anerkennung haben. In diesem Zusammenhang versucht der Täter diejenigen Kinder/Jugendlichen auszumachen, die bedürftig sind. Er überlegt ganz gezielt, was er dem jeweiligen Kind geben kann, um im Gegenzug auch etwas fordern zu können. Hat der*die Täter*in sein potentielles Opfer ausgemacht und möglicherweise bereits isoliert, folgen die ersten sexuellen Annäherungsversuche. Diese müssen noch nicht einmal körperlich sein. Zunächst platziert der*die Täter*in innerhalb der Gespräche sexuelle Themen und beobachtet, wie das Kind darauf reagiert. Sollte keine Abneigung oder Ablehnung erkennbar sein, geht er einen Schritt weiter. Mit scheinbar unverfänglichen Berührungen gewöhnt er das Kind an einen Körperkontakt zu ihm*ihr. Diesen soll das Kind als normal ansehen. Schritt für Schritt intensiviert der*die Täter*in nun den Körperkontakt bzw. die Berührungen – im Extremfall bis hin zur Vergewaltigung.

Leider bietet der Sportverein sehr günstige Faktoren für sexualisierte Gewalt, weshalb Täter*innen häufig großes Interesse an einer offiziellen Aufgabe (Trainer*in, Betreuer*in etc.) im Verein haben. Im Gegensatz zu anderen Institutionen (z.B. einem Musikverein) findet man im Sportverein Situationen vor, die ein hohes Risikopotential bergen. Situationen, die in anderen Institutionen/Vereinen nicht in dieser Form oder diesem Ausmaß vorliegen. Beispielhaft sei hier die Dusch- und Umkleidesituation genannt. Aber auch die Tatsache, dass der*die Trainer*in (vor allem in Mannschaftssportarten) mehrere Kinder/Jugendliche betreut/beaufsichtigt/trainiert, ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ein*e potentielle*r Täter*in hat somit die „Auswahl“ aus einer größeren Anzahl an Kindern/Jugendlichen. Grundsätzlich lassen sich für den Sport(verein) vier Kategorien hinsichtlich günstiger Faktoren benennen.

  1. Körperbetonung/körperliche Nähe: enge Sportkleidung, durchtrainierte Körper, Duschen und Umkleiden, Massagen, Hilfestellungen, Körperkontakt im Rahmen der Sportart etc.
  2. Wettkampf- bzw. Leistungsorientierung: Vor allem im Leistungssport (häufig 1 zu 1-Betreuung) werden einzelne Sportler*innen auf Leistungsfähigkeit getrimmt. Dazu ist ein hohes Vertrauen zum Trainer notwendig. Oftmals wird sexualisierte Gewalt im Leistungssport von den Sportlern hingenommen und verschwiegen, da die sportliche Förderung durch den*die Trainer*in und damit die Aussichten auf Erfolg im Fokus stehen und nicht gefährdet werden sollen. Hier kann und muss in vielen Fällen gar von Abhängigkeit gesprochen werden. Doch nicht nur im Leistungssport und nicht nur bei einer 1 zu 1-Betreuung werden Wettkampfausfahrten und Trainingslager durchgeführt. Diese finden oft fernab der eigentlichen Wohn- und Trainingsstätte statt und entziehen sich damit der Kontrolle der Eltern und/oder der Vereinsverantwortlichen. Und schließlich ist die Trainingshäufigkeit an dieser Stelle anzuführen. Je höher das Niveau, desto häufiger die Trainingseinheiten.
  3. Struktur/Zuständigkeiten: In (Sport)Vereinen bestehen häufig enge Beziehungen untereinander - „man kennt sich halt“. Oftmals werden Verhaltensweisen, die möglicherweise bereits individuelle Grenzen bei Kindern/Jugendlichen überschreiten, als normal angesehen. „Der ist halt so.“, „Die meint es doch nur gut.“ oder „Das hat er schon immer so gemacht und es hat noch nie jemandem geschadet.“ sind dabei weit verbreitete Aussagen. Auch die Annahme, dass man angeblich alles über den*die bereits langjährige*n Jugendtrainer*in weiß, führt oft zu Unbedarftheit und Sorglosigkeit. Auch fehlen in den Vereinen häufig klare Zuständigkeiten und Regeln. Welche Sanktionen werden verhängt, wenn es tatsächlich einmal zu einem Fehlverhalten kommt? Wer ist für die darauffolgenden Schritte verantwortlich? Und welche Verhaltensweisen sollen/müssen die Trainer*innen an den Tag legen und welche gerade eben nicht? Ein letzter Punkt in diesem Zusammenhang sind die Einstellungsverfahren neuer Jugendtrainer. In Zeiten des Mangels an Ehrenamtlichen in den Vereinen, werden Menschen, die von sich aus ein Amt (auch Jugendtrainer*innen) übernehmen möchten, mit Handkuss begrüßt. Selbst dann, wenn diese Person eine völlig fremde ist. Oftmals werden beispielsweise Jugendtrainer*innen eingestellt, ohne irgendwelche Kenntnisse bezüglich deren Leben, Vorgeschichten und Einstellungen/Ansichten zu haben.
  4. Im Sport(verein) vorliegende und gelebte, typische Rollenbilder: Dabei werden die als typisch angenommenen Verhaltensweisen gefördert und untypische sanktioniert. Aussagen und Annahmen wie „Mädchen sind lieb und passiv“, „Jungen sind hart und weinen nicht“, „Ein Indianer kennt keinen Schmerz“ etc. sind dabei keine Seltenheit.

 

Prävention / Intervention

Der beste und größtmögliche Schutz liegt nicht darin, die Kinder stärker zu bewachen oder ihnen dieses oder jenes zu verbieten. Die wichtigste und effektivste Prävention ist elterliche Liebe, Zuneigung, Nähe und Zärtlichkeit. Präventionsarbeit ist besonders dann sehr erfolgreich, wenn die Eltern mit den Themen „sexualisierte Gewalt“ und „Sexualität“ möglichst offen und unverkrampft umgehen. Kinder werden sich eher öffnen, wenn diese Themen im Elternhaus kein Tabu darstellen und ein ungezwungenes Sprechen über Sexualität selbstverständlich ist. Dabei setzt Prävention im Idealfall im Erziehungsalltag an. Im Mittelpunkt der präventiven Erziehung steht die Stärkung (des Selbstbewusstseins) der Mädchen und Jungen. Vor allem geht es darum, Mädchen und Jungen zu ermutigen, sie selbst zu sein, ohne die Grenzen anderer zu überschreiten. Auch (Klein-) Kinder und Babys werden Opfer sexualisierter Gewalt. Deshalb können die ersten Präventionsschritte nicht erst in der Schule gegangen werden. Eltern haben auf Grund der Nähe zu den eigenen Kindern, ihrer Vorbildfunktion und im Idealfall wegen des unerschütterlichen Vertrauensverhältnisses vermutlich (zunächst) den größten Einfluss auf die Kinder und Jugendlichen. Der (offene) Umgang der Eltern mit Nacktheit und Sexualität gibt den Kindern Klarheit und Sicherheit im Umgang mit diesem Thema. Die Eltern sollten achtsam und bewusst mit dem Bedürfnis des Kindes nach Nähe, Körperkontakt und Geborgenheit umgehen. Es soll/muss aber auch sein Wunsch nach Abgrenzung geachtet werden. Dabei sollten die Erziehungsberechtigten für ihr Kind da sein, Interesse zeigen, zuhören und das eigene Kind ermutigen, Fragen zu stellen. Es sollte behutsam nachgefragt werden, ohne „nachzubohren“. Im Idealfall ermutigen die Eltern ihr Kind, Gefühle wahrzunehmen, sie zu benennen, mit ihnen umzugehen und ihnen zu vertrauen. Eine entwicklungsgemäße Aufklärung, die Vermittlung einer wertschätzenden Haltung und eine gemeinsame Sprache für den Körper und seine Veränderungen, für Liebe und Sexualität sind dabei unerlässlich. Wichtig dabei ist auch, dass dem Kind ausdrücklich erlaubt wird, mit Mama und Papa zu reden, wenn es in eine schwierige Situation geraten ist, oder sich aber Hilfe bei einer anderen vertrauten Person zu holen. Die Kinder müssen wissen, dass ihr Körper wertvoll, schön und liebenswert ist und dass sie ihn entdecken und erfahren dürfen. Ferner ist es wichtig, dass die Kinder von ihren Eltern lernen und erfahren, dass sie sich von einem Erwachsenen nicht alles gefallen lassen müssen. Es muss deutlich werden, dass Erwachsene nicht immer im Recht sind. Durch „intelligenten Ungehorsam“ treten die Kinder einem Erwachsenen nicht per se respektlos gegenüber. In diesem Zusammenhang muss vermittelt werden, dass Kinder/Jugendliche jederzeit das Recht haben NEIN zu sagen. Sie dürfen und müssen in bestimmten Situationen Grenzen ziehen und nein zu den Forderungen Erwachsener sagen. Sie haben die Erlaubnis, nicht zu gehorchen und sich zu wehren. Altbewährte Mahnungen wie beispielsweise „Nimm keine Süßigkeiten von Fremden an!“ etc. sind dabei nach wie vor aktuell und angebracht.

Eine Grenzverletzung kann leider auch unabsichtlich passieren. Dennoch empfinden Kinder/Jugendliche die (unabsichtliche) Grenzüberschreitung häufig als unangenehm und (ver)störend.  In diesem Moment wissen die Kinder/Jugendlichen diese Grenzverletzung nicht einzuordnen. Sie kennen die Hintergründe und Motive nicht. Aus diesen Gründen ist es umso wichtiger, dass der Trainer*innen und Betreuer*innen die Grenzverletzung selbst realisiert. Des Weiteren ist es unerlässlich, dass der*die Trainer*in diese Situation kommuniziert und sich für sein (unabsichtliches) Verhalten entschuldigt. Damit zeigt er den Kindern/Jugendlichen, dass er sich der Grenzüberschreitung bewusst ist und diese tatsächlich unabsichtlich begangen hat. Für nahezu alle Kinder/Jugendliche ist die Situation damit absolut in Ordnung.

Bezüglich möglicher Interventionsschritte im Verdachtsfall gibt es keine allgemeingültigen Verhaltensweisen. Es können jedoch sechs einfache Schritte angeführt werden, die jeder, auch wenn keinerlei oder nur wenige Kenntnisse zum Thema sexualisierte Gewalt vorliegen, gehen kann. Diese möglichen (empfohlenen) Schritte gestalten sich wie folgt:

    1. Ruhe bewahren!
      Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden. Kein hektisches, aufgeregtes und unüberlegtes Handeln. Keine Vorverurteilung des möglichen Täters. Diskretion und eine sorgfältige Prüfung des Vorwurfs!
    2. Bleibt damit nicht alleine!
      Such dir eine Person, der du dich anvertrauen kannst. Informieren z.B. des Vorstandes über Deine Situation. Bei Vorhandensein eines Schutzbeauftragten sollte dieser kontaktiert werden
    3. Prüfe, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt!
      "Gefährliche" Situationen müssen ab sofort vermieden werden. Grenzverletzung, sexueller Übergriff oder sexueller Missbrauch? Oder nur Gerüchte? Verdächtige*r und mutmaßliches Opfer sollen/dürfen möglichst keinen Kontakt mehr zueinander haben! (gesetzliche Garantenstellung) Der angesprochenen Vertrauensperson wird empfohlen, ab einem gewissen Punkt die Erziehungsberechtigten hinzuzuziehen. Gesetzlich nicht verpflichtend! Entgegenstehenden Opferwillen (be)achten!
    4. Hilfe bei Fachberatungsstelle holen!
      Sie begleiten und unterstützen bei allen Angelegenheiten. Fachberatungsstellen sind sehr gute Ansprechperson und bieten ganzheitliche Hilfe, wenn es um sexualisierte Gewalt geht.
    5. Prozess dokumentieren!
      So können Einzelheiten belegt werden, die evtl. bei einem Strafverfahren relevant sein können. Die niedergeschriebenen oder mit einem Aufnahmegerät aufgezeichneten Fakten, stärken möglicherweise später im Strafprozess die eigene und die Aussage des Kindes.
    6. Achte auf deine Grenzen!
      Du bist weder Justiz noch Therapeut – gehe nur soweit wie du dich wohlfühlst. Es macht keinen Sinn, dem betroffenen Kind ohne Rücksicht auf Verluste bzw. ohne Rücksicht auf sich selbst, helfen zu wollen. Dieser unter Umständen falsche Stolz kann zu Gesundheitsschäden (z. B. auf Grund von Schlafmangel) führen.
In einem Präventions- und Schutzkonzept hat der Verein die Möglichkeit einer Vielzahl an Risiken bzw. Gefährdungspotentialen entgegenzuwirken. Oftmals sitzen Vereinsführungen der Fehlannahme auf, dass die Vorlage und die Einsichtnahme der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse Prävention genug wären. Dies ist jedoch erheblich zu kurz gedacht. Doch warum? Stellen Sie sich vor, am heutigen Tage würde die Vorlage und Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse aller Jugendtrainer*innen vollzogen werden. „Keine Eintragungen“. Wer sagt Ihnen jedoch, ob einer der*die Trainer*in nicht in den nächsten Tagen vor Gericht steht, da er möglicherweise ein Kind sexuell missbraucht hat? Unter Umständen werden diese Trainer*innen verurteilt, was sie selbst natürlich nicht gegenüber dem Verein kommunizieren wird. Im schlechtesten Fall kann er bis zur nächsten Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse (meist nach 5 Jahren) im Verein schalten und walten wie er möchte, obgleich er gemäß § 72 a SGB VIII von dieser Tätigkeit ausgeschlossen werden müsste. Hinzu kommt, dass die Vereinsführung und auch alle anderen Beteiligten keinen Grund haben, diesem*r Trainer*in in irgendeiner Art und Weise zu misstrauen bzw. diesen „unter Beobachtung“ zu stellen. Mit einem Präventions- und Schutzkonzept kann der Verein unter anderem diesem Umstand Rechnung tragen und die individuellen Belange des Vereins regeln. Ein anderer positiver Nebeneffekt eines Präventions- und Schutzkonzeptes bleibt häufig unerkannt. Das Vorhandensein eines solchen Schutzkonzeptes und die entsprechende Kommunikation nach außen, stellt in vielen Fällen ein Qualitätsmerkmal – vor allem im Vergleich mit einem Verein ohne Schutzkonzept (Abgrenzung!) – dar. Es werden verschiedene Signale an unterschiedliche Zielgruppen ausgesendet. Dabei hat der Verein eine klare Botschaft, welche positive Auswirkungen auf potentielle neue Mitglieder (v.a. Familien mit Kindern), auf potentielle neue (ehrenamtliche) Mitarbeitende und auf potentielle neue Geldgeber haben kann.

Nein. Dies wäre wenig zielführend und auch nicht realisierbar. Vielmehr sollte jeder Verein ein individuelles, maßgeschneidertes Schutzkonzept haben. Alleine schon die Betrachtung der verschiedenen Vereinsgrößen und der unterschiedlichen Trainingsstätten/Räumlichkeiten, die Präventionsanforderungen an die angebotenen Sportarten und die allgemeinen Gegebenheiten und Regelungen (z.B. im Training sind ohnehin immer zwei Trainer*innen anwesend etc.) müssen zu unterschiedlichen Schutzkonzepten mit verschiedenen Schwerpunkten führen. Dabei ist es äußert sinnvoll, vor der Aufnahme der Tätigkeiten zur Erstellung eines Schutzkonzeptes, eine sogenannte Risikoanalyse durchzuführen. In dieser soll der Verein ergründen, wo ein gesteigerter Schutzbedarf besteht, wo besondere Risiken liegen usw. In dieser Risikoanalyse soll jedoch auch aufgelistet werden, was der Verein mit Blick auf die Prävention von sexualisierter Gewalt bereits „gut macht“ und wie dies unter Umständen noch besser, noch effektiver gestaltet werden kann.

 

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