© Hansjürgen Britsch / Pressefoto BaumannOb im Spielbetrrieb, auf der Ferienfreizeit oder im Traning – überall dort, wo ein Schaden entsteht, können Haftungs- und Versichrungsfragen relevant werden. Für einen großen Teil der Fälle genießen alle Mitglieder des WLSB über Rahmenverträge mit der ARAG-Sportversicherung und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) einen umfassenden Versicherungsschutz.
Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollte jedoch genau geklärt sein, wofür der Verein, Vereinsfunktionäre, Übungsleiter, Trainer oder Sportler in welchen Fällen haften und welche Schäden durch welche Versicherung abgedeckt werden.
Haftung:
Haftung des Vorstands
Haftung im Sportverein
Haftung im Sportbetrieb
WLSB-Erklärvideo „Rechtsfragen von Übungsleitern im Sportverein“
WLSB-Erklärvideo „Die Lebensmittelinformationsverordnung im Sportverein“
Versicherung:
Allgemeines zum ARAG-Sportversicherungsvertrag
Informationen der ARAG-Sportversicherung
Erklärvideo "ARAG Sportversicherung des Württembergischen Landessportbund e.V."
Württembergischer Landessportbund e.V.