Ob im Spielbetrrieb, auf der Ferienfreizeit oder im Traning – überall dort, wo ein Schaden entsteht, können Haftungs- und Versichrungsfragen relevant werden. Für einen großen Teil der Fälle genießen alle Mitglieder des WLSB über Rahmenverträge mit der ARAG-Sportversicherung und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) einen umfassenden Versicherungsschutz.
Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollte jedoch genau geklärt sein, wofür der Verein, Vereinsfunktionäre*innen, Übungsleitende, Trainer*innen oder Sportler*innen in welchen Fällen haften und welche Schäden durch welche Versicherung abgedeckt werden.
Haftung:
Haftung des Vorstands
Haftung im Sportverein
Haftung im Sportbetrieb
WLSB-Erklärvideo „Rechtsfragen von Übungsleitern im Sportverein“
(Übungsleiterpauschale seit 2021: 3000 Euro pro Jahr)
WLSB-Erklärvideo „Die Lebensmittelinformationsverordnung im Sportverein“
Versicherung:
Allgemeines zum ARAG-Sportversicherungsvertrag
Informationen der ARAG-Sportversicherung
Erklärvideo "ARAG Sportversicherung des Württembergischen Landessportbund e.V."
Württembergischer Landessportbund e.V.