Die WSJ stellt ihren Mitgliedsvereinen unter bestimmten Voraussetzungen das Banner „Kinderschutzgebiet Sportverein“ zur Verfügung. Dies ist ein Qualitätsmerkmal bezogen auf den Kinderschutz und ermöglicht es den Vereinen, sich nach außen klar zu positionieren. Das Banner sendet unterschiedliche Signale an die verschiedenen Adressaten, wie Eltern oder potentielle Täter*innen.
Voraussetzungen für den Erhalt des Banners:
- Unterzeichnung Kinderschutzvereinbarung Jugendamt
- Präventions- und Schutzkonzept
- regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen aller Mitarbeiter im Jugendbereich des Vereins
- Vorlage und Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse
- Positionierung durch Passus in der Satzung/ Jugendordnung
- Einrichtung mindestens eines Kinderschutzbeauftragten