Jugendherbergsausweis

Für mehrtägige Ausfahrten und Freizeiten mit Jugendgruppen und Sportmannschaften haben sich Jugendherbergen als die geeigneten Unterkünfte erwiesen.

Weltweite Voraussetzung für die Übernachtung in den Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Der so genannte Jugendherbergsausweis dient als Mitgliedskarte und ist in den Jugendherbergen vorzulegen.

Bei der WSJ können alle WLSB-Mitgliedsvereine und deren Mitglieder einen Jugendherbergsausweis kostenlos beantragen. Damit fallen keine weiteren Kosten für die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk an.

Der Jugendherbergsausweis ist nur für die Verwendung durch den Sportverein bestimmt. Bei einer Gruppenausfahrt des Sportvereins benötigen die Gruppenmitglieder keinen eigenen Ausweis. Die Gruppe muss im Inland aus mindestens vier Teilnehmenden, inklusive der leitenden Person bestehen. Im Ausland müssen es insgesamt mindestens zehn Personen sein. Der*Die Leiter*in muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Der Ausweis ist innerhalb des Vereins übertragbar und auch im Ausland gültig. Er gilt immer bis zum Januar des darauffolgenden Jahres und muss nach Ablauf erneut beantragt werden.

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