Projekte mit Bildungscharakter (Praktische Maßnahmen)

Praktische Maßnahmen sind zeitlich befristete Projekte mit jungen Menschen, die keinen Seminarcharakter haben und sich mit speziellen Themen der Jugendbildung befassen.
Praktische Maßnahmen müssen zwingend aus drei Phasen bestehen: Vorbereitungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase. An allen drei Phasen müssen sowohl die Betreuungspersonen, Helfer*innen und Organisator*innen, als auch die Kinder und Jugendlichen teilnehmen.
Praktische Maßnahmen müssen mindestens zwei Drittel inhaltliche Anteile haben. Maßnahmen, die überwiegend Freizeitcharakter haben, sind nicht zuschussfähig.
Fahrtkosten können nur geltend gemacht werden, wenn die Maßnahme innerhalb Baden-Württembergs oder im unmittelbar angrenzenden Bereich stattfindet.

Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag und eine Projektbeschreibung beizufügen.
 

Das offizielle Verwendungsnachweis-Formular (V7) ist durch eine Abrechnung, einen detaillierten Bericht über den Verlauf der Maßnahme und einer Teilnehmerliste zu ergänzen.

Die jeweiligen Vorgaben zu den einzelnen Formen der Jugendbildung sind zwingend zu beachten: z.B. „Modellcharakter“ (= neu und innovativ innerhalb des Vereines) der Maßnahme im Rahmen der sportlichen Jugendbildung.
 
Antragstermin: 31. Januar des laufendes Jahres
 
Weitere Zuschusstitel
  • Praktische Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung
  • Praktische Maßnahmen zur politischen Bildung
  • Praktische Maßnahmen zur gesellschaftlichen Eingliederung junger Aussiedler*innen und Flüchtlinge

 

Die Formulare zur Beantragung und Abrechnung finden Sie auf der neuen Online-Plattform oaseBW. Mehr Informationen

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