Test-Nachweis: Erleichterungen für Übungsleitende
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Test-Nachweis: Erleichterungen für Übungsleitende

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit dem Beschluss vom 01. Mai 2021 in einer Aktualisierung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus Klarheit im Umgang mit COVID-19-Schnelltests geschaffen.

Ausgehend von der Anpassung des §4a Absatz 1 CoronaVO können Übungsleitende nun bei Anwesenheit eines geeigneten Dritten Trainingseinheiten auch mit negativem Selbsttest durchführen. So heißt es in der neuen Passage: „Die zu testende Person kann die Probenentnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassenen Test selbst durchführen, sofern ein geeigneter Beschäftigter oder ein geeigneter Dritter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt.

Die Kriterien zur Eignung der Person sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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