| Antragsberechtigte |
| Förderfähige Angebote |
| Förderfähige Ausgaben |
| Antragsstellung |
| Auszahlung der Förderung |
| Förderbedingungen und Antragsformulare |
| Geldgeber |
| Weitere Finanzierungsmöglichkeiten |
| FAQ |
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle im Württembergischen Landessportbund e.V. registrierten Mitgliedsorganisationen, wie Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen, die durch Projekte zu gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte beitragen. Hierbei ist eine besondere Berücksichtigung von Mädchen und Frauen, älteren Menschen sowie sozial Benachteiligten wünschenswert.
Förderfähige Angebote
Eine Förderung kann für die nachfolgenden Angebote im Bereich „Integration durch Sport“ beantragt werden:
- Kurzfristige Angebote: Schnupperangebote, wie Vereinsfeste, Workshops, befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste
- Regelmäßige Angebote: Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die gezielte Öffnung bestehender Angebote
- Außersportliche Angebote: Pädagogische Angebote, sprachfördernde Angebote, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten, Alltagsunterstützung, Vernetzung mit Einrichtungen und Organisationen.
- Qualifizierungsangebote: Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten
Förderfähige Ausgaben
Es können nur Ausgaben gefördert werden, die von Mitgliedsorganisationen bezahlt, nicht aber durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert oder gefördert wurden. Das heißt, es handelt sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung.
| Förderfähige Ausgaben | Nicht förderfähige Ausgaben |
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Antragsstellung
Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn eines jeden Angebots beim WLSB eingehen, spätestens am 30. Juni des Antragsjahres. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.
Nach Antragseingang wird der Antrag durch den WLSB geprüft. Danach wird die Förderhöhe auf Grundlage der Antragsangaben und unter Berücksichtigung des aus dem Programm „Integration durch Sport“ zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Nach positiver Prüfung erhält die antragsstellende Mitgliedsorganisation vom WLSB einen Bescheid über die Höhe der bewilligten Fördersumme.
Je nach Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit des Angebots stehen – wie in der folgenden Grafik dargestellt – verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der passenden Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung.

Auszahlung der Förderung
Damit Sie als Mitgliedsorganisation die bewilligte Fördersumme erhalten, müssen Sie beim WLSB einen Verwendungsnachweis einreichen. Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens zum 15. November des Antragsjahres vorliegen. Eine Auszahlung erfolgt nach Überprüfung aller Unterlagen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel und -kriterien.
Förderbedingungen und Antragsformulare
- Förderrichtlinien
pdf Förderbedingungen für Stützpunktvereine 2026(213 KB)
pdf Mikroprojekt und Einzelmaßnahmen 2026(233 KB)
Die Antragsformulare für Mikroprojektförderung und Einzelmaßnahmen müssen ausgefüllt und unterschrieben, entweder per E-Mail an
Stützpunktvereinsförderung: Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an unser Team „Integration durch Sport“, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Geldgeber
Das „Bundesministerium des Innern“ und das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ fördern das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) finanziell. Für den Sport in Baden-Württemberg stellt der Württembergische Landessportbund (WLSB) in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) diese finanziellen Mittel den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist das Engagement zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte am und durch den Sport.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
pdf Überblick Stiftungen Fördermittel(88 KB)


