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Fördermittel Integration durch Sport
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Fördermittel Integration durch Sport

Durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen finanzielle Mittel im DOSB-Bundesprogramm „Integration durch Sport“ für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der Württembergische Landessportbund diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die sich mit ihrer Arbeit dafür engagieren, dass Menschen mit Migrationshintergrund stärker am organisierten Sport partizipieren.

Das Programm richtet sich vornehmlich an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen wie Mädchen und Frauen, Ältere sowie sozial Benachteiligte. Dabei sind sowohl Regelsportangebote, einmalige Maßnahmen als auch nachhaltig angelegte Projekte und Initiativen förderfähig. Der Antragszeitraum für Maßnahmen im Jahr 2023 endete am 30. Juni 2023.

Antrag und Förderzusage
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Ausgaben
Verwendungsnachweis
Ausführliche Förderrichtlinien und Antragsformulare
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

pdf IdS - Mögliche Unterstützung und Förderung (8.38 MB)

 

Antrag und Förderzusage

Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen im Württembergischen Landessportbund e.V.

Engagierten Organisationen stehen, entsprechend dem Kostenaufwand, der Dauer, des Umfanges und der Nachhaltigkeit, verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung. Diese Fördermöglichkeiten unterscheiden sich unter anderem nach der maximalen Fördersumme als auch nach dem Umfang des Verwendungsnachweises der beantragten Mittel. Für die Beantragung der Mittel stehen vier verschiedene Verfahren zur Verfügung. Wichtig ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, die vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt wurden. 

  • Mit der Pauschalförderung sollen neue Angebote für unterrepräsentierte Zielgruppen (Frauen und Ältere mit Migrations- oder Fluchthintergrund) explizit gestärkt werden. Dazu werden konkrete Angebote für diese Zielgruppe durch unkomplizierte Fördermaßnahmen gezielt unterstützt. Antragszeitraum ist vom 15.10.2022 bis 30.06.2023 - spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.
  • Für sogenannte Mikroprojekte (bis 1.000,00 Euro pro Abteilung/Projekt), Vereine mit mehreren Vereinsabteilungen oder mit unterschiedlichen Projekten können einen Antrag für bis zu fünf Abteilungen/Projekte stellen und finanzielle Unterstützung im Rahmen eines vereinfachten Nachweisverfahren erhalten. Antragszeitraum ist vom 15.10.2022 bis 30.06.2023 - spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.
  • Mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kann eine konkrete integrative Veranstaltung im Verein unterstützt werden (z.B. Integrationsfeste). Dabei ist eine Förderung mit mehr als 1.000,00 Euro möglich. Antragszeitraum ist 15.10.2022 bis 30.06.2023 - spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.
  • Für langfriste Maßnahmen, die über den Regelbetrieb der Mitgliedsorganisation hinausgehen ist eine Förderung als Stützpunktverein im Programm Integration durch Sport möglich. Diese Unterstützung ist langfristig angelegt und zielt vor allem auf nachhaltige Angebote, die eine Entwicklung der Organisation zur Folge haben, ab. Bei Interesse fragen Sie uns bitte bezüglich einem Beratungsgespräch an.

Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich. Bei der Ermittlung der passgenauen Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung unterstützen die WLSB Mitarbeitenden gerne.

Fördermittel Integration Schaubild

Die Festlegung der Förderhöhe erfolgt durch den jeweiligen Landessportbund nach Prüfung, Beratung und Bewertung des Antrags auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Fördervolumens und den Förderkriterien der Bewilligungsbehörde.
Bei dieser Förderung handelt es sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, d.h. es werden nur tatsächlich getätigte und noch nicht durch andere (öffentliche) Mittel gedeckte Ausgaben refinanziert, die den Förderkriterien entsprechen. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.
Die antragstellende Mitgliedsorganisation erhält einen entsprechenden Bescheid zu der Fördersumme vom Landessportbund.

 

Förderfähige Maßnahmen

Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:

  1. Kurzfristige Angebote für die Zielgruppe (z.B. Geflüchtete): B. Schnupperangebote, Workshops, zeitlich befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste o.ä.
  2. Regelmäßige Angebote für die Zielgruppe, dabei sind die Schaffung von neuen (neue, einladende und/oder aufsuchende Angebote) sowie die gezielte Öffnung von bestehenden Angeboten möglich.
  3. Außersportliche Angebote für die Zielgruppe die über das sportliche Regelangebot hinausgehen (z.B. Sport und pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten)
  4. Unterstützende Angebote und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe (z.B. Beratung, Hilfestellungen).
  5. Für Qualifizierungsangebote (z.B. Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten)

 

Förderfähige Ausgaben
Förderfähige Ausgaben Nicht förderfähige Ausgaben
• Freiwillig Engagierte im Themenfeld „Integration durch Sport“ (Honorare, Übungsleiter*innen-Entschädigungen, …) • Sportbekleidung aller Art (z.B. Trainingsanzüge, Schuhwerk)
• Individuelle Sportausrüstung
• Gegenstände wie Sport- und Spielgeräte, die zur Ausübung der Sportart oder zum besseren Erreichen des Integrationsziels notwendig sind • Leistungssportgeräte und wettkampforientierte Anschaffungen
• Investive Maßnahmen (z.B. bauliche Aktivitäten)
• Öffentlichkeitsmaßnahmen wie Plakate, Flyer, … • Honorar- und allgemeine Ausgaben im Rahmen des Wettkampfbetriebes
• Mieten (für vereinsfremde Sportanlagen) • Ausgaben für Sport- & Turnierveranstaltungen, Leistungs- und Spitzensport
• Eintägige und mehrtägige Integrationsmaßnahmen wie Sporttage, Ausflüge oder Schulungen (Verpflegung, Unterkunft, …)
• Fahrkosten (im Rahmen des Trainingsbetriebes)
• Mitgliedsbeiträge
• Medikamente, Drogerieartikel, Alkoholika
• Gutscheine
• Maßnahmen im Ausland
• Ausgaben Aus- und Fortbildung Übungsleitende / Trainer*innen

 

Verwendungsnachweis

Nachdem der Förderantrag beim Württembergischen Landessportbund e.V. eingereicht wurde, müssen die getätigten Ausgaben durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Dieser Verwendungsnachweis muss rechtsverbindlich unterschrieben werden und spätestens bis zum 31. Oktober des Antragsjahres vollständig vorgelegt werden. Sämtliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis werden Sie als Vordruck bzw. Formular mit der Förderzusage vom WLSB erhalten.

Pauschalförderung Mikroprojektförderung Einzelmaßnahmenförderung Stützpunktvereinsförderung
• Nachweisbericht • Sachbericht evtl. mit Zusatzblatt (bei mehreren Projekten)
• Belegliste
• Sachbericht
• Originalbelege bzw. Rechnungen
• Sachbericht des Sportvereins
• Sachbericht pro Übungsleiter*in
• Abrechnung pro Übungsleiter*in
• TN-Liste pro Angebot
• Originalbelege bzw. Rechnungen
• Fahrtkostennachweise

 

Ausführliche Förderrichtlinien und Antragsformulare

pdf Antragsverfahren (115 KB)

pdf Merkblatt 2023 (200 KB)

pdf Mikroprojektantrag 2023 (1018 KB)

pdf Antrag Pauschalförderung 2023 (164 KB)

pdf Antrag Einzelmaßnahme 2023 (264 KB)

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Neben Fördermittel aus dem Programm „Integration durch Sport“ gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Weitere Informationen bzgl. Vereinsfinanzierung finden Sie im folgenden PDF-Dokument zusammengefasst.

pdf Alternative Finanzierungsmöglichkeiten (330 KB)

 
 

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Fragen und Antworten zur Förderung

Alle Vereine, Sportkreise, Sportfachverbände und weitere Untergliederungen des WLSB, die Aktivitäten/Engagement im Bereich Integration zeigen. 

Die Zielgruppe des Programms sind Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligte Personen. Das Programm „Integration durch Sport“ unterstützt und fördert den Dialog zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Wir verstehen Integration als langfristigen, wechselseitigen und kontinuierlichen Prozess. Der organisierte Sport in Deutschland bietet die Chance und Möglichkeit zur gelingenden Integration.

Integration ist die gleichberechtigte Teilhabe von Migrant*innen am gesellschaftlichen Leben und damit auch an sportweltlichen Teilnahme- und Teilhabestrukturen unter Respektierung und Wahrung kultureller Vielfalt beim gleichzeitigen Anspruch aller, sich an rechtsstaatlichen und demokratischen Grundpositionen zu orientieren.

Für weiterführende Informationen klicken Sie hier.

  • Pauschalförderung: Die Pauschalförderung ist eine pauschale Förderung, die neue Angebote für Mädchen/Frauen und Ältere mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die mindestens vier Monate angeboten werden, mit 400 Euro bezuschusst.
  • Mikroprojekte: Sogenannte Mikroprojekte können bis zu 1000 Euro pro Abteilung/Projekt gefördert werden. Vereine mit mehreren Vereinsabteilungen oder mit unterschiedlichen Projekten können für bis zu fünf Abteilungen/Projekte einen Antrag auf Förderung als Mikroprojekt stellen und finanzielle Unterstützung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren erhalten.
  • Einzelmaßnahmen: Mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kann eine konkrete integrative Veranstaltung im Verein unterstützt werden (z. B. Integrationsfeste). Dabei ist eine Förderung mit mehr als 1.000 Euro möglich.
  • Langfristige Maßnahmen: Für langfristige Maßnahmen, die über den Regelbetrieb der Mitgliedsorganisation hinausgehen, ist eine Förderung als Stützpunktverein im Programm Integration durch Sport möglich. Diese Unterstützung ist langfristig angelegt und zielt vor allem auf nachhaltige Angebote, die eine Entwicklung der Organisation zur Folge haben, ab.
Je nach Antragseingang teilen wir den Antragssteller*innen Anfang März bzw. Anfang Juli ihre Fördersumme mit und senden ihnen alle nötigen Informationen und Unterlagen für die Abrechnung zu. Werden die beantragten Maßnahmen durchgeführt und uns die Fördersumme im Zuge des Nachweisverfahrens ordnungsgemäß belegt, erfolgt die Auszahlung der Fördersumme im August bzw. Dezember. (Ausnahme ist die Pauschalförderung. Hier müssen keine individuellen Kosten belegt werden, sondern lediglich ein Sachbericht eingereicht werden.)

Anträge können bis zum 30. Juni des Antragsjahres gestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Förderung vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt werden muss. Die Nachweisunterlagen müssen bis zum 31. Oktober des Antragsjahres eingereicht werden.

  • Pauschalförderung: TN-Liste, Kurzbeschreibung
  • Einzelmaßnahmen: Sachbericht, Originalbelege bzw. Rechnungen
  • Mikroprojekte: Sachbericht, ggf. Belegliste
  • Stützpunktvereine: Sachbericht des Vereins, Sachbericht pro ÜL, Abrechnung pro ÜL, TN-Liste pro Angebot, Originalbelege bzw. RechnungenEngagierte im Themenfeld „Integration durch Sport“ (Honorare, Übungsleiter*innen-Entschädigungen, …)
  • DF-Datei!!!

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