Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen im Württembergischen Landessportbund e.V.
Für welche Zielgruppe?
- Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte
- Im Sport unterrepräsentierte Gruppen wie Mädchen und Frauen, Ältere und sozial Benachteiligte.
Förderfähige Maßnahmen
Eine Förderung kann beantragt werden für Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich „Integration durch Sport“, z.B.:
- Kurzfristige Angebote für die Zielgruppe: z.B. Schnupperangebote, Workshops, befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste, o.ä.
- Regelmäßige Angebote für die Zielgruppe. z.B Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder z.B in Erstaufnahmeeinrichtungen oder gezielte Ansprache der Zielgruppe bei bestehenden Angeboten
- Außersportliche Angebote für die Zielgruppe: Die Angebote gehen über das sportliche Regelangebot hinaus (z.B. Sport und pädagogische Angebote, sprachfördernde Maßnahmen, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten)
- Unterstützende Angebote und Unterstützungsleistungen für die Zielgruppe z.B. Beratung, Hilfestellungen.
- Für Qualifizierungsangebote z.B. Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten
Förderfähige Ausgaben
Es handelt sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Es können nur Ausgaben gefördert werden, die vom Verein bezahlt wurden und nicht bereits durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert / gefördert wurden.
Antrag und Förderzusage
Für das Jahr 2025 können ab sofort Anträge gestellt werden. Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim WLSB eingehen (spätestens am 30. Juni 2025). Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.
Je nach Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit der Maßnahme stehen verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung. Die WLSB Mitarbeitenden unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der passenden Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung.
Nach Antragseingang erfolgt eine Prüfung des Antrages durch den WLSB. Danach wird die Förderhöhe auf Grundlage der Antragsangaben und unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Die antragstellende Mitgliedsorganisation erhält einen Bescheid zu der Fördersumme vom WLSB (Förderzusage).
Eine Kombination von einer Stützpunktvereins- und Mikroprojektförderung ist nicht möglich.
Verwendungsnachweise je Antragsverfahren
Die Mitgliedsorganisation erhält zusammen mit der Förderzusage die notwendigen Dokumente für den Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis belegt die tatsächlich getätigten Ausgaben und das Stattfinden der Maßnahme. Alle Unterlagen müssen bis spätestens 03.11.2024 vollständig beim WLSB vorliegen. Eine Auszahlung erfolgt nach der Überprüfung aller Unterlagen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel und die Förderkriterien der Bewilligungsbehörde im Dezember 2024.
Ausführliche Förderbedingungen und Antragsformulare
- Förderrichtlinien
pdf Stützpunktvereine (212 KB)
pdf Mikroprojekt und Einzelmaßnahme (468 KB)
- pdf Antrag Mikroprojektförderung (1.53 MB)
- pdf Antrag Einzelmaßnahmen (365 KB)
- Stützpunktvereinsförderung: Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Geldgeber
Das „Bundesministerium des Innern und für Heimat“ bzw. „das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ fördert finanziell das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Für den Sport in Baden-Württemberg stellt der Württembergische Landessportbund (WLSB) in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) diese finanziellen Mittel den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist das Engagement zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte am und durch den Sport.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
pdf Überblick Stiftungen Fördermittel (88 KB)