Fördermittel „Integration durch Sport“

Antragsberechtigte
Förderfähige Angebote
Förderfähige Ausgaben
Antragsstellung
Auszahlung der Förderung
Förderbedingungen und Antragsformulare
Geldgeber
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
FAQ

 

Antragsberechtigte 

Antragsberechtigt sind alle im Württembergischen Landessportbund e.V. registrierten Mitgliedsorganisationen, wie Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen, die durch Projekte zu gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte beitragen. Hierbei ist eine besondere Berücksichtigung von Mädchen und Frauen, älteren Menschen sowie sozial Benachteiligten wünschenswert.

 

Förderfähige Angebote 

Eine Förderung kann für die nachfolgenden Angebote im Bereich „Integration durch Sport“ beantragt werden:

  1. Kurzfristige Angebote: Schnupperangebote, wie Vereinsfeste, Workshops, befristete Sportangebote, integrative Spiel- und Sportfeste
  1. Regelmäßige Angebote:Entwicklung neuer Angebote in Vereinsräumen oder in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die gezielte Öffnung bestehender Angebote
  1. Außersportliche Angebote: Pädagogische Angebote, sprachfördernde Angebote, kulturelle Angebote, integrative Ausflüge und Freizeiten, Alltagsunterstützung, Vernetzung mit Einrichtungen und Organisationen.
  1. Qualifizierungsangebote: Kosten für Referierende, Verpflegung und Reisekosten

 

Förderfähige Ausgaben

Es können nur Ausgaben gefördert werden, die von Mitgliedsorganisationen bezahlt, nicht aber durch andere (öffentliche) Mittel refinanziert oder gefördert wurden. Das heißt, es handelt sich ausschließlich um eine Fehlbedarfsfinanzierung.

 Förderfähige Ausgaben  Nicht förderfähige Ausgaben
  • Honorare für freiwillig Engagierte
  • Sport- und Spielgeräte
  • Plakate oder Flyer
  • Miete für externe Räume und Sportanlagen
  • Kosten für ein- oder mehrtägige Maßnahmen wie Sporttage oder Ausflüge
  • Fahrtkosten
  • Persönliche Sportbekleidung
  • Mitgliedsbeiträge
  • Anschaffungen und Ausgaben für Wettkämpfe oder den Leistungssport
  • Pokale, Geschenke, Gutscheine, etc.
  • Investive Maßnahmen (z. B. bauliche Aktivitäten)

 

 

Antragsstellung

Der Antrag muss vier Wochen vor Beginn eines jeden Angebots beim WLSB eingehen, spätestens am 30. Juni des Antragsjahres. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die vor Maßnahmenbeginn beantragt wurden.

Nach Antragseingang wird der Antrag durch den WLSB geprüft. Danach wird die Förderhöhe auf Grundlage der Antragsangaben und unter Berücksichtigung des aus dem Programm „Integration durch Sport“ zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Nach positiver Prüfung erhält die antragsstellende Mitgliedsorganisation vom WLSB einen Bescheid über die Höhe der bewilligten Fördersumme.

Je nach Umfang, Dauer und Nachhaltigkeit des Angebots stehen – wie in der folgenden Grafik dargestellt – verschiedene Antragsverfahren zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der passenden Förderung für Ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband sowie bei der Antragsstellung.

 

Schaubild Förderung Integration durch Sport

 

Auszahlung der Förderung

Damit Sie als Mitgliedsorganisation die bewilligte Fördersumme erhalten, müssen Sie beim WLSB einen Verwendungsnachweis einreichen. Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens zum 15. November des Antragsjahres vorliegen. Eine Auszahlung erfolgt nach Überprüfung aller Unterlagen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel und -kriterien.

 

Förderbedingungen und Antragsformulare
  • Förderrichtlinien

          pdf Förderbedingungen für Stützpunktvereine 2026(213 KB)

          pdf Mikroprojekt und Einzelmaßnahmen 2026(233 KB)

Die Antragsformulare für Mikroprojektförderung und Einzelmaßnahmen müssen ausgefüllt und unterschrieben, entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post an Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart gesendet werden.

Stützpunktvereinsförderung: Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an unser Team „Integration durch Sport“, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

 

Geldgeber

Das „Bundesministerium des Innern“ und das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ fördern das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) finanziell. Für den Sport in Baden-Württemberg stellt der Württembergische Landessportbund (WLSB) in Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) diese finanziellen Mittel den Mitgliedsorganisationen zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der Gelder ist das Engagement zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungs- und Fluchtgeschichte am und durch den Sport.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten 

pdf Überblick Stiftungen Fördermittel(88 KB)

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Fragen und Antworten zur Förderung

Das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ hat das Ziel, Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte sowie sozial benachteiligte Menschen die Teilnahme und die Teilhabe am (Vereins-)Sport zu ermöglichen. Vereine werden bei ihrer vielfaltssensiblen Vereinsentwicklung unterstützt, Vereinsmitglieder / -verantwortliche geschult und unterrepräsentierte Gruppen durch Empowerment gestärkt.
Nach Antragseingang wird dieser überprüft, und bewertet. Anschließend erhalten die Antragsteller*innen eine Förderzusage oder -absage. Die entstandenen Kosten für die beantragten Maßnahmen sind über ein Verwendungsnachweis zu belegen. Diese Unterlagen müssen bis spätestens 15. November des Antragsjahres vollständig eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Dezember. Bei einer Stützpunkvereinsförderung ist eine Zwischenabrechnung mit Abschlagszahlung im August möglich.
Anträge können bis zum 30. Juni des Antragsjahres gestellt werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Förderung spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn beim WLSB beantragt werden muss. Die Nachweisunterlagen müssen bis zum 15. November des Antragsjahres vollständig eingereicht werden.
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, …) können gefördert werden, sofern Sie vorab durch den DOSB freigegeben wurden und einen Hinweis auf die Förderung enthalten.
Wenn Sie planen, Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit über die Förderung abzurechnen, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise und sprechen Sie vorab mit uns.
Sie haben einen Mikroprojektantrag oder einen Antrag auf Einzelmaßnahmen gestellt? Dann geben Sie uns bitte eine Rückmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Wenn Ihr Verein ein IdS-Stützpunktverein ist, reichen Sie bitte Änderungen über eine Änderungsmitteilung im DOSB-Förderportal ein.
Das DOSB-Förderportal ist eine Internetseite. Hierüber werden ab dem Antragsjahr 2024 sicher, komfortabel und transparent alle Stützpunktvereinsanträge und die für die Nachweisführung erforderlichen Sachberichte eingereicht.

Für den Zugang ist eine Registrierung erforderlich. Eine Einladung hierfür erhalten Sie von Ihrem Landessportbund.

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