Federballspielerin im Rollstuhl mit ihrem Trainer auf dem Federballplatz
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Fördermittel für Inklusion im und durch Sport

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema „Inklusion im und durch Sport“ sensibilisieren – ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.

Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Ausgaben
Antragsverfahren
Nachweisverfahren
Änderungen 2024
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

 

Förderfähige Maßnahmen
  • Kurzfristige Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema, z. B. Inklusive Aktions- und Sporttage, Wettbewerbe und Events, Workshops; befristete Sportangebote
  • Regelmäßige Maßnahmen, z. B. inklusive Sportgruppen. Dabei sind sowohl bestehende Angebote als auch die Schaffung von neuen Angeboten sowie die gezielte Öffnung eines bestehenden Angebots möglich. Wichtig: Rehabilitationssport- und Funktionssportangebote mit ärztlicher Verordnung/mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Unterstützende Maßnahmen, welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen: z. B. Assistenz-/Betreuungsleistungen; Fahr-/Begleitdienste zu inklusiven Sportangeboten; Übersetzungen in leichte Sprache; mobile Rampen; Handläufe
  • Qualifizierende Maßnahmen, z. B. Fortbildungen zum Thema Inklusion für Übungsleiter*innen und Trainer*innen; Maßnahmen zur Sensibilisierung; Ausrichtung von Infoveranstaltungen, Seminaren und Lehrgängen
  • Strukturelle Maßnahmen von Mitgliedsorganisationen, z. B. Beratungs- und Serviceleistungen, Inklusionsbeauftragte

 

Förderfähige Ausgaben

Im Rahmen der definierten förderfähigen Maßnahmen können folgende Ausgaben gefördert werden:

Sachkosten

  • Assistenzleistungen, Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherdienste, Mitschreibe- oder Vorlesedienste, Übersetzungen von Medien in leichte Sprache
  • Kosten für Maßnahmen, welche einen barrierefreien Zugang ermöglichen (mobile Rampen, Handläufe, technische Gebrauchsgegenstände, …)
  • Fahrtkosten, die anfallen, um mobil eingeschränkte Personen die Teilnahme an inklusiven Maßnahmen zu ermöglichen
  • Sport- und Spielgeräte
  • Kosten für Öffentlichtkeitsarbeit und Bewerbung der inklusiven Maßnahmen (Flyer, …)
  • Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Sensibilisierung und Aus- und Fortbildung (z. B. Referentenhonorare, Teilnahmegebühren etc.)
  • Mietkosten für vereinsfremde Sportanlagen/Räumlichkeiten im Rahmen der inklusiven Maßnahme.
  • Kosten für Veranstaltungen, Festivitäten und Ausflüge, die die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung fördern(z.B. Technik: Beschallung, Beleuchtung o.ä., Urkunden, Sanitätsdienstleistungen, Verpflegung, Reisekosten: Fahrt und Übernachtung, Eintrittsgelder)

Personalkosten

  • Gehälter für Teil- und/oder Vollzeitkräfte
  • Honorare für freiwillig Engagierte (max. 12,50€/Stunde für max. 200 Stunden/Jahr je Trainer*in bzw. Übungsleiter*in und Betreuer*in)

 

Antragsverfahren

Die diesjährige Antragsfrist ist bereits verstrichen. Maßnahmen können im Jahr 2026 wieder beantragt werden.

 

Nachweisverfahren

pdf Allgemeine Bestimmungen 2025(105 KB)  

spreadsheet Belegliste Inklusion 2025(26 KB)

pdf Aufgabenbeschreibung Personalkosten 2025(18 KB)

pdf ÜL Stunden 2025(124 KB)

pdf Fahrtkosten 2025(66 KB)

 
Das hat sich 2024 geändert:
  • Die Antragsstellung erfolgt über Microsoft Forms. Der Finanzierungsplan muss weiterhin per E-Mail geschickt werden.
  • Folgeantragsstellende <1.500 Euro können einen verkürzten Folgeantrag stellen.
  • Das Nachweisverfahren bleibt gleich, jedoch entfällt der Sachbericht.
  • Mietkosten können nur noch für vereinsfremde Sportanlagen/Räumlichkeiten berücksichtigt werden.
  • Kosten können nur noch für Veranstaltungen, Festivitäten und Ausflüge berücksichtigt werden, die die Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung fördern (Maßnahmen im Ausland ausgeschlossen)
  • Ehrenamtlich Engagierte können mit 12,50 Euro/Stunde abgerechnet werden – unabhängig von ihrer Lizenz.

 

 

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

 

Weitere Informationen rund um das Thema „Inklusion“ finden Sie auf der Seite „Inklusion im Sport“.

 

 

 

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